Grenzgänger Kumulationen beim Elterngeld möglich

Eltern, die sowohl deutsches Elterngeld als auch luxemburgisches Elterngeld beantragen, können oft böse Überraschungen erleben, wie der nachstehende Fall zeigt.

 Flagge Luxemburg

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Foto: TV

Der Vater hatte als Grenzgänger die zweite Elternzeit für das ältere Kind in Luxemburg beantragt. Nach dem neuen luxemburgischen Elterngeldgesetz ist es möglich, über einen Zeitraum von 20 Monaten einmal pro Woche die Kinder zu betreuen. Der Verdienstausfall wurde als Elterngeld ersetzt. Die in Deutschland beschäftigte Mutter beantragte für ihr zweites Kind Elterngeld in Deutschland.

Da beide Leistungen für den gleichen Zeitraum erfolgen sollten, lehnte das Jugendamt Bitburg die Leistung ab. Es argumentierte, das Ehepaar beziehe aus beiden Ländern Elterngeld, was das Kumulationsverbot verhindern soll.

 Das Sozialgericht Trier folgte in seinem Urteil nun jedoch der Argumentation der Klägerin. Demnach handele es sich nicht um  gleiche Familienleistungen, wenn Elterngeld an zwei Eltern für jeweils andere Kinder gezahlt werde. Das Kumulationsverbot verbiete lediglich das Zusammentreffen von Leistungen für dasselbe Kind.

Dieser auf den ersten Blick einfache Ausgang des Rechtstreits wird jedoch nicht unbedingt dessen Ende darstellen. Das letztlich für das Elterngeld zuständige Land Rheinland-Pfalz erwägt Berufung. Das Jugendamt Bitburg ist an die Weisungen des Landesamtes gebunden. Dieses wiederum muss Weisungen des Bundesministeriums befolgen. Das macht die Lösung solcher Rechtsfragen für Grenzgänger schwerfällig.

Interessant an diesem Fall ist, dass es wegen Elterngeld nicht viele Rechtstreitigkeiten vor den Sozialgerichten gibt. Womöglich hängt dies mit der komplizierten Rechtsmaterie der EU-Richtlinien für Familienleistungen zusammen. Die meisten Grenzgänger scheinen wohl die ablehnenden Bescheide hinzunehmen. Im Einzelfall sollten Grenzgänger daher die Rechtslage prüfen lassen, bevor sie den Kopf in den Sand stecken.

Stephan Wonnebauer, Vorstandsmitglied des DAV

Bei Fragen zum deutsch-luxemburgischen Recht können sich Grenzgänger an Rechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins Luxemburg (DAV) wenden, www.dav.lu

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