Lassen Sie sich nicht betrügen!

Trier · "Die Anrufer werden immer frecher und dreister, Verbraucher werden am Telefon belogen und betrogen", sagt Christian Gollner, Referent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Gemeinsam mit drei weiteren Beraterinnen der Zentrale beantwortete er am TV-Telefon viele Leserfragen.

Trier. Hier lesen Sie eine Auswahl der Fragen und Antworten.Ich werde ständig mit Werbeanrufen belästigt und in Gespräche verwickelt. Das nervt mich dermaßen. Was kann ich tun?Monika Hecken: Eine einfache Methode: Legen Sie auf! Vergessen Sie bei Werbeanrufen die Höflichkeit!Ein Reisegewinn wurde mir zugestellt. Wie ist das Unternehmen bloß an meine Daten gekommen?Gudrun Hansen: Sie haben nach dem Bundesdatenschutzgesetz ein Recht auf Auskunft. Schreiben Sie das Unternehmen, das Ihnen den Reisegewinn zugesendet hat, an: Fragen Sie, woher sie die Daten haben und an wen sie sie weitergegeben haben. Wichtig: Widersprechen Sie der Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten! Sie können dazu beispielsweise die einfach zu handhabenden, vorgedruckten Postkarten unserer Verbraucherberatung nutzen.Ich habe angeblich eine Reise gewonnen. Was ist davon zu halten?Gudrun Hansen: Lesen Sie kritisch, ob noch Zusatzkosten entstehen. Schauen Sie genau, ob der Spaß am Ende nicht teurer wird als etwa eine im Reisebüro gebuchte Reise.Ich hatte im Onlineversandhandel bestellt und das Produkt an meinen Arbeitsplatz schicken lassen. Da ich nicht zufrieden war, habe ich die Ware zurückschickt. Das Unternehmen sagt aber, dass ich kein Widerrufsrecht habe, ich hätte es ja als Unternehmer gekauft - was nicht stimmt.Christian Gollner: Machen Sie dem Onlineversand klar, dass Sie es als Verbraucher gekauft haben, es sich wirklich um einen privaten Kauf handelt. Und bestehen Sie auf das Widerrufsrecht! Denn die Adresse des Arbeitsplatzes allein ist kein Grund, das Widerrufsrecht zu verweigern.Kürzlich rief mich ein Lottodienst an, bei dem ich angeblich mal Lotto gespielt haben soll. Die Dame sagte, dass ich noch 700 Euro zu zahlen habe und dass ein Anwaltsschreiben käme. Aber wenn ich 123 Euro direkt zahlen würde, wäre die Sache erledigt und gratis dazuwürde der Datenschutzdienst weltweit meine Daten löschen. Kirsten Thul-Kunsmann: Vorsicht! Der angebliche Datenschutzdienst wird sicher bald anrufen. Lassen Sie sich dann die Anschrift des Dienstes mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort geben und lassen Sie sich den Vertragsabschluss nachweisen. (Weitere Informationen unter www.vz-rlp.de/gewinnspiele) Ich hatte auf einen Anruf hin eine Probepackung Pillen zu einem günstigen Preis bestellt und ausdrücklich gesagt, dass ich dann aber keine weiteren Pillen mehr haben möchte. Drei Monate später kam ungewollt eine Großpackung inklusive Rechnung an. Das ist doch Betrug! Was kann ich tun? Monika Hecken: Wer keinen Vertrag abgeschlossen hat, muss auch nichts zahlen! Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn man sich über den Inhalt einig ist. Ohne Bestellung keine Einigung. Legen Sie Widerspruch ein, indem Sie das Unternehmen auffordern, den Vertragsabschluss nachzuweisen. katWeitere Informationen zum Schutz vor Abzockern erhalten Sie unter www.vz-rlp.de

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