Libor-Zinsmanipulation: Verjährungsfrist beträgt drei Jahre

Frankfurt/Main (dpa/tmn) · Referenzzinsen etwa für Kredite sollen jahrelang manipuliert worden sein - Verbraucher sollten daher jetzt prüfen, ob sie betroffen sind. Dafür ist allerdings keine Eile geboten.

Geschädigte Anleger hätten mindestens drei Jahre Zeit, Ansprüche wegen mutmaßlich manipulierter Libor-Zinssätze geltend zu machen. „Es gibt keinen Grund, jetzt in Panik zu verfallen“, sagt Anlegerschutzanwalt Klaus Nieding aus Frankfurt. Die Verjährungsfrist könne maximal sogar zehn Jahre betragen. Maßgeblich für den Beginn sei der Zeitpunkt, an dem die Manipulationsvorwürfe öffentlich bekannt wurden.

Im Einzelfall könne es aber schwierig werden, Schadenersatz erfolgreich einzuklagen. „Das ist kein Automatismus“, erklärt Nieding. Denn der Anleger müsse konkret belegen können, dass er durch das Verhalten der Bank geschädigt wurde. Derzeit ermittelt die deutsche Finanzaufsicht Bafin in dem Skandal. Die Ergebnisse dieser Ermittlungen könnten für betroffene Verbraucher hilfreich sein - schnelle Resultate sind der Behörde zufolge aber nicht zu erwarten.

Ein Ring aus Händlern soll zwischen 2005 und 2011 Referenzzinsen wie Euribor und Libor manipuliert haben, auf denen Finanzprodukte im Wert von mehr als 500 Billionen US-Dollar basieren. Der Libor wird täglich in London aus den Meldungen von 18 Banken ermittelt und stellt den durchschnittlichen Zinssatz dar, zu dem sich die Institute untereinander Geld leihen. Er ist bedeutend, weil er als Berechnungsgrundlage etwa für Kredite verwendet wird.

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