Licht an! heißt die Devise in dunkler Jahreszeit

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Trier appelliert an alle Radfahrer, gerade in der dunklen Jahreszeit die Beleuchtung ihrer Velos auf Vordermann zu bringen.

Trier. (red) Wer ohne Licht unterwegs ist, riskiere nicht nur ein Bußgeld, sondern auch die eigene Gesundheit oder die anderer Verkehrsteilnehmer, warnt der Fahrradclub. "Im eigenen Interesse sollte jeder Radfahrer darauf achten, dass er ganz helle unterwegs ist", appelliert Patrick Schrodt, Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs in Trier. Nach Schätzungen des ADFC-Bundesverbands sind rund 30 Prozent der Radfahrer mit einer defekten oder nicht eingeschalteten Beleuchtung unterwegs. Werden sie erwischt, müssen sie zwischen zehn und 25 Euro Bußgeld zahlen. Eine Ausrede für das fehlende Licht lasse man nicht gelten, so Schrodt weiter. Zum einen trage jeder Verkehrsteilnehmer für sich selbst und für andere Verantwortung, zum anderen fehle es nicht an langlebigen und wartungsarmen Lichtsystemen. Nabendynamos, die vor der Witterung geschützt im Laufrad sitzen, liefern dauerhaft Energie. Aktuelle LED-Scheinwerfer kommen auf bis zu 60 Lux Beleuchtungsstärke. Straßenlaternen erreichen im Schnitt zehn Lux. Frühere Fahrradscheinwerfer mit Glühlampen (vier Lux) oder ältere Halogenlampen mit sieben Lux seien hingegen nicht mehr Standard. Auch Fahrradanhänger brauchen eine eigene Lichtanlage: Ein Fahrradanhänger muss bei Dunkelheit mit einer Schlussleuchte und nicht nur mit einem Rückstrahler ausgestattet sein, wenn das Rücklicht am Fahrrad nicht ständig sichtbar ist, etwa, weil es durch den Anhänger verdeckt wird.

Weitere Info auf der Homepage des ADFC-Kreisverbands unter www.adfc-trier.de

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