Luxemburger Steuerreform

Die Spatzenpfeifen es von den Dächern. In Luxemburg gab es eine Steuerreform.

Stephan Wonnebauer.Foto: pivat

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Die vorhergehende Reform aus dem Jahr 2008 hatte etwa den Kinderbonus und Steuergutschriften eingeführt. Die jetzige Steuerreform lässt die Grundfesten zwar unverändert. Es gibt einige Verbesserungen, die 2017 zu einer Steuererleichterung führen. Abzugsbeträge wurden erhöht. Am wichtigsten ist jedoch die Änderung ab dem Jahr 2018: Verheiratete Grenzgänger erhalten die Steuerklasse 2 nur noch, wenn sie ihre deutschen Einkünfte nachweisen. Mangels Angaben dazu wird nur noch die Steuerklasse 1 vergeben, so als wäre man unverheiratet. Bei Alleinverdienern bleibt alles beim Alten. Wenn jedoch ein Ehegatte in Deutschland arbeitet oder andere Einkünfte bestehen, werden diese nun auf der Steuerkarte berücksichtigt und erhöhen den Steuersatz. Es wird ein sogenannter globaler Steuersatz gebildet. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese anderen Einkünfte dem Grenzgänger oder seinem Ehegatten zuzurechnen sind. Dies führt zu einer höheren Steuer oder zu einem geringeren Nettolohn. Je nach Gehaltsstruktur liegt der Nachteil zwischen 10 und 800 Euro im Monat. Bei Normalverdiener-Ehepaaren ist mit einem Netto nachteil von etwa 150 Euro monatlich zu rechnen. Letztlich führt die Beantragung der Steuerklasse 2 regelmäßig zu einer Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung.
Für die Ausstellung der ersten neuen Steuerkarte 2018 können die Grenzgänger nur ihre Einkünfte für das Jahr 2016 nachweisen. Erst durch eine Steuererklärung für 2018 können die wahren Einkünfte ermittelt werden. Ein deutscher Steuerbescheid für 2018 ist dann dem Luxemburger Steuerbüro vorzuweisen, um letztlich den richtigen Steuersatz zu finden.
Viele Grenzgänger unterliegen seit Jahren diesem System. Die Neuerung betrifft daher diejenigen, die in den letzten Jahren keine Steuererklärung abgegeben haben. Betroffen sind hiervon etwa 10 000 verheiratete Grenzgänger. Es ist zu erwarten, dass viele von den Neuerungen überrascht werden.
Bei Fragen zum deutsch-luxemburgischen Recht, insbesondere Steuerrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht können sich Grenzgänger an darauf spezialisierte Rechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins Luxemburg wenden, <%LINK auto="true" href="http://www.dav.lu" text="www.dav.lu" class="more"%>

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