Kolumne Mietrechtstipp Der Weg zur Schiedsfrau/zum Schiedsmann

Das Landesschlichtungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz sieht vor, dass erst dann in bestimmten Fällen Klage erhoben werden kann gegen eine andere Person, wenn vorab erfolglos ein Schiedsverfahren durchgeführt wurde.

Manchmal geht's auch ohne den Richter. Mietrechtskolumne von Haus & Grund Trier
Foto: Jens Schierenbeck

Das gilt vor allen Dingen für Streitigkeiten, die darauf beruhen, dass vom Nachbargrundstück Gase, Dämpfe, Gerüche, Rauch, Ruß, Erschütterungen und ähnliche Einwirkungen ausgehen, die den Benutzer wesentlich beeinträchtigen. Es gilt außerdem in dem Falle, dass der Überwuchs eines Baumes beseitigt werden soll oder Streitigkeiten über einen Grenzbaum bestehen. Ebenso gilt es für die Nachbarrechte nach dem Landesnachbarrechtsgesetz. Beispielhaft zu nennen sind hier Streitigkeiten über Grenzabstände von Pflanzen, Bodenerhöhungen, Einfriedungen, die Ableitung von Niederschlagswasser oder ähnliches. Schließlich ist ein solches Verfahren vorgeschrieben, bei Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, so etwa bei Beleidigungen. Auch wenn man zunächst den Eindruck haben kann, dass ein derartiges Verfahren ausschließlich dazu dient, den Weg zum Gericht zu erschweren und für die Betroffenen unbequem zu machen, so zeigt die jahrelange Praxis doch, dass in vielen, teilweise sogar für aussichtslos gehaltenen Fällen, die Parteien hier eine Einigung treffen können. Der Vorteil liegt darin, dass man idealerweise ohne die Anwälte einer Person gegenübersitzt, die zu vermitteln versucht. Es gelingt tatsächlich in einigen Fällen wieder, dass eine vernünftige Regelung gefunden wird. Eine solche Regelung wird protokolliert und kann sogar gerichtlich für vollstreckbar erklärt werden. Gelingt es nicht, eine einvernehmliche Regelung zu finden, so ist das Schiedsverfahren gescheitert und der Weg zum Gericht ist eröffnet.

Dr. Ralf Glandien ist Rechtsanwalt und Vorsitzender von Haus und Grund Trier.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort