Mehr Leistungen und höhere Beiträge

Derzeit leben in Deutschland rund zwei Millionen Menschen, die ihren Alltag aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung allein nicht mehr bewältigen können. Für ihre Betreuung kommt die Pflegeversicherung auf. Drei Experten beraten heute von 17 bis 19 Uhr TV-Leser zum Thema.

Trier. (red) Für diejenigen, deren Pflege ausschließlich in einem Heim sichergestellt ist, übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten. Für die restlichen 1,45 Millionen Pflegebedürftigen sorgen Familienangehörige oder Freunde zu Hause. Sie erhalten Pflegegeld. Erstmals seit Bestehen der Pflegeversicherung sind die Leistungen zum Juli 2008 angehoben worden. Es gibt höhere Zahlungen beim Pflegegeld, bei den Sachleistungen und bei der Heimunterbringung. Für Menschen, die ihre Pflege selbst organisieren oder von ihren Angehörigen gepflegt werden, erhöht sich das Pflegegeld beispielsweise in allen drei Pflegestufen jeweils um zehn Euro.

Um die Anhebungen zu finanzieren, ist der Beitragssatz, den gesetzlich Krankenversicherte von ihrem Einkommen zahlen, auf 1,95 Prozent angehoben worden.

Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, können nun eher die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Die Zeit, die zuvor eine Versicherung bestanden haben muss, ist verkürzt worden. Waren bisher fünf Jahre innerhalb von zehn Jahren nötig, reichen nun zwei Jahre aus. Die Reform sieht außerdem vor, dass zum 1. Januar 2010 und 2012 die Leistungen der Pflegeversicherung erneut angehoben werden. Ab 2015 sollen die Pflegeleistungen dann an die Preisentwicklung angepasst werden.

Wenn ein Angehöriger krank ist oder in Urlaub fährt, gibt es von der Pflegekasse für die sogenannte Verhinderungspflege mehr Geld. Für maximal vier Wochen im Jahr werden die Kosten für einen Pflegeersatz in Höhe von 1470 Euro übernommen. Um einen Antrag stellen zu können, reicht nun eine vorherige Pflegedauer von sechs Monaten aus. Zuvor waren es noch zwölf Monate.

Neu ist, dass Beschäftigte sich bis zu sechs Monaten unbezahlt von ihrer Arbeit freistellen lassen können. Diese Zeit wird in der Sozialversicherung berücksichtigt, das heißt, die für die eigenen Rentenansprüche wichtigen Versicherungszeiten gehen nicht verloren.

Ebenfalls neu ist die "kurzzeitige Arbeitsverhinderung": Um im Notfall Hilfe zu organisieren, können zusätzlich bis zu zehn Arbeitstage freigenommen werden. Erstmals erhalten auch Menschen, die ihren Alltag allein nicht mehr bewältigen können, wie beispielsweise Demenzkranke, Geld von der Pflegekasse. Um eine Betreuung zu finanzieren, werden bis zu 2400 Euro im Jahr gezahlt, selbst dann, wenn keine der drei Pflegestufen anerkannt wurde.

Zukünftig gilt eine Frist von fünf Wochen, innerhalb derer die Pflegekasse über einen gestellten Antrag entscheiden muss. Wird dagegen beispielsweise jemand im Krankenhaus behandelt, muss eine Begutachtung, auf deren Grundlage der Grad der Hilfsbedürftigkeit und damit die Pflegestufe festgelegt wird, innerhalb einer Woche erfolgt sein.

Seit Beginn dieses Jahres sollen Pflegeberater Hilfesuchenden und ihren Angehörigen für alle Fragen zu den Angeboten der Pflegeversicherung oder Pflegeeinrichtungen zur Verfügung stehen. Wollen Sie Pflegegeld beantragen und brauchen Unterstützung? Was ist zu tun, wenn die Pflegekasse nicht zahlt oder die Einstufung nicht gerecht ist? Wie finden Sie am besten ein geeignetes Pflegeheim? Wie hoch ist das Pflegegeld in den einzelnen Pflegestufen?

Diese und weitere Fragen beantworten Ihnen unsere Experten am Mittwoch, 15. April, von 17 bis 19 Uhr.

Gisela Rohmann, Juristin im Referat Gesundheit und Pflege der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, erreichen Sie unter der Telefonnummer 0651/7199-195. Jutta Schier, Landesbeauftragte des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste, erreichen Sie unter der Telefonnummer 0651/7199-196. Dirk Marx, Experte für die Pflegeversicherung in der Trierer Filiale der Deutschen Betriebskrankenkasse, erreichen Sie unter der Telefonnummer 0651/7199-197.

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