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Wer sich privat krankenversichern muss und dies noch nicht getan hat, sollte sich beeilen. Nichtversicherte brauchen trotz Versicherungspflicht keine Prämienzuschläge für nicht versicherte Zeiten nachzuzahlen, wenn sie sich bis 31. Dezember 2013 bei einem Krankenversicherer anmelden.

Seit Januar 2009 muss jeder, der in Deutschland wohnt, krankenversichert sein, also auch diejenigen, die sich nicht gesetzlich, sondern privat versichern müssen. Wer dennoch nicht versichert ist, muss grundsätzlich an seinen Krankenversicherer Prämienzuschläge für jeden seit 2009 nicht versicherten Monat bezahlen. Denjenigen, die sich noch bis zum 31. Dezember bei einem privaten Krankenversicherer melden, werden diese Prämienzuschläge allerdings erlassen. Wer sich rechtzeitig anmeldet, muss also nur die künftigen Versicherungsbeiträge bezahlen und nicht die seit Januar 2009 angefallenen Beiträge und Mahngebühren. Ab dem neuen Jahr werden bei Vertragsabschluss mit einem Anbieter wieder Prämienzuschläge für die nichtversicherte Zeit fällig. Nicht Krankenversicherte sollten sich daher umgehend an einen Krankenversicherer wenden und den Erlass der Schulden beantragen. Fragen beantworten die Experten der Verbraucherzentrale am Beratungstelefon Versicherungen jeden Montag von 9 bis 13 Uhr und jeden Mittwoch von 13 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 09001/7780802 (1,50 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Preise aus den Mobilfunknetzen können abweichen). Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung abgegolten. Diese und weitere TV-Kolumnen finden Sie auch im Internet auf www.volksfreund.de/kolumne

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