Mein gutes Recht

Wer glaubt, eine Scheidung via Internet sei einfacher, schneller und kostengünstiger, der irrt. Der Scheidungsantrag muss bei Gericht schriftlich durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden.

 Jörg Hosp, Anwalt aus Wittlich. Foto: privat

Jörg Hosp, Anwalt aus Wittlich. Foto: privat

Außerdem müssen zur Gerichtsverhandlung beide Eheleute erscheinen. "Online" kann nur der Kontakt zu dem Rechtsanwalt erfolgen, den ein Ehegatte mit der Durchführung des Scheidungsverfahrens beauftragen will. Wer im Netz von Rechtsanwälten angebotene "Scheidungsformulare" benutzt, die eine persönliche Kontaktaufnahme entbehrlich machen sollen, geht ein erhebliches Risiko ein. Denn hier findet weder eine Beratung über die rechtlichen Folgen des Getrenntlebens und einer Scheidung statt, noch werden Fragen zu Unterhalt, Güterrecht und Zugewinn geklärt. Auch findet keine Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten unter anwaltlicher Beratung statt. Auswirkungen der Scheidung auf das Erbrecht und die Krankenversicherung werden nicht erörtert. Selbst bei einvernehmlichen Scheidungen ergeben sich im gemeinsamen Gespräch nicht selten noch Fragen. Schon beim Ausfüllen der Bögen zur Durchführung des Versorgungsausgleichsverfahrens entsteht häufig Beratungsbedarf. Zeitlich beschleunigt wird ein Scheidungsverfahren durch eine Online-Abwicklung nicht. Denn die Dauer des Scheidungsverfahrens wird zum einen durch die Arbeitsbelastung des Familiengerichts bestimmt und zum anderen, wie schnell die erforderlichen Auskünfte im Versorgungsausgleichsverfahren erteilt werden. Eine "Scheidung online" führt auch nicht zu geringeren Kosten. Die Gebühren für den Rechtsanwalt und die Gerichtskosten sind identisch. Diese sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und Gerichtskostengesetz festgelegt. Durch den Besuch eines Rechtsanwalts entstehen allenfalls Fahrtkosten. Im Zweifel sollten Sie einen Anwalt zurate ziehen. Spezialisierte Anwälte nennt die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter Telefon 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst rakko.de Verbraucherportal ihr-ratgeber-recht.de

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