Mein gutes Recht
Lebensversicherungsverträge werden im Durchschnitt über etwa 25 Jahre abgeschlossen. Gerade bei solchen Vertragslaufzeiten ist niemand vor Zahlungsschwierigkeiten gefeit.
Verbunden mit zum Teil großen finanziellen Nachteilen ist eine Kündigung allerdings fast immer der falsche Weg. Bei kurz- oder langfristigen Zahlungsproblemen sollten Versicherungsnehmer daher zunächst versuchen, andere Lösungen zu finden. Hat der Versicherungsnehmer Probleme, die Versicherungsbeiträge zu zahlen, kann er bei der Versicherung eine Stundung für in der Regel sechs Monate beantragen. Bei Arbeitslosigkeit ist oftmals eine Stundung bis zu einem Jahr möglich. Wird diese bewilligt, kann für einen bestimmten Zeitraum die Zahlung der Beiträge ausgesetzt werden. Die gestundeten Beiträge muss der Versicherungsnehmer jedoch später mit Zinsen nachzahlen. Eine andere Möglichkeit ist, den Vertrag umzuwandeln und die Beitragszahlungen komplett entfallen zu lassen. Jedoch setzt dies das Erreichen einer bestimmten Mindestversicherungssumme voraus, anderenfalls führt die Umwandlung zur Vertragsbeendigung. Ist die Mindestversicherungsleistung erreicht, wird die vereinbarte Versicherungssumme ganz oder teilweise auf eine beitragsfreie Versicherungssumme herabgesetzt. Bei ganz kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten bietet es sich an, die Einmalbeträge, die bisher jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich getilgt wurden, auf eine monatliche Zahlungsweise umzustellen. Auf diese Weise wird die Belastung verteilt. Möglich ist auch, die Versicherungssumme des jeweiligen Vertrages zu reduzieren und damit die Beitragsbelastung zu senken. Allerdings müssen vorgesehene Mindestversicherungssummen eingehalten werden. Wenn der Versicherte die alte Versicherungssumme wieder begleichen kann, ist eine erneute Gesundheitsprüfung unabdingbar. Dieser Schritt eignet sich deshalb eher bei langfristigen Zahlungsschwierigkeiten.