Mein recht

Vor einer neuen dubiosen Inkasso-Welle warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Derzeit erhalten die Beratungsstellen zahlreiche Beschwerden über Mahnschreiben der Anwalts-Inkasso-Zentrale mit Sitz in Osnabrück.

 Renate Schröder,Verbraucherberatung Trier. Foto: Privat

Renate Schröder,Verbraucherberatung Trier. Foto: Privat

Rechtsanwalt Ingo Müller macht darin zweifelhafte Forderungen aus telefonisch abgeschlossenen Gewinnspieldiensten geltend. Er gibt an, Rechnungen von 2010 seien noch nicht beglichen worden. Neben den offenen Beträgen berechnet er Mahn- und Rechtsanwaltskosten. Teilweise werden dieselben Forderungen gleichzeitig auch von dem Unternehmen National Inkasso (ehemals: wecollect) in Düsseldorf beigetrieben. Die Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht. Betroffene müssen grundsätzlich nur dann zahlen, wenn sie am Telefon einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen haben. Ist kein Vertrag zustande gekommen oder wurde er durch Täuschung untergeschoben, sollten Betroffene der Forderung schriftlich widersprechen. Wer im Zweifel ist, welche Stelle zum Forderungseinzug berechtigt ist, sollte sich Nachweise vorlegen lassen. Einen Musterbrief bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite unter www.vz-rlp.de/gewinnspiele sowie in den örtlichen Beratungsstellen und Stützpunkten. Wer Unterstützung benötigt, kann sich nach Terminvereinbarung bei der Verbraucherzentrale auch persönlich beraten lassen. Telefonische Beratung bieten die Experten der Verbraucherzentrale am landesweiten Beratungstelefonunter 09001/7780801 (1,50 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Preise aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter können abweichen. Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen).

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort