Mein Recht

Immer mehr Privatpersonen nutzen heute einen WLAN-Anschluss. Doch nur wenige wissen, dass sie haftbar gemacht werden können, wenn der Internetzugang durch unberechtigte Dritte beispielsweise zu illegalen Downloads genutzt wird.

Jeder sollte deswegen seinen Internetzugang gegen unberechtigte Nutzung schützen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen alle zumutbaren Sicherungsmaßnahmen getroffen werden. Zumutbar ist, was technisch möglich und zum Zeitpunkt der Einrichtung des Anschlusses den marktüblichen Sicherungen entspricht. Für den privaten Bereich ist es möglich und üblich, bei der Einrichtung des Anschlusses die vorhandenen Sicherungsmechanismen des Routers einzustellen und die Pass- und Schlüsselwörter individuell und sicher abzuändern. Um nicht wegen unberechtigter Nutzung des WLAN-Anschlusses durch Dritte haftbar gemacht werden zu können, sollte bei der Einrichtung eines Anschlusses Folgendes beachtet werden. Das WLAN sollte nur dann angeschaltet werden, wenn der Internetzugang tatsächlich benötigt wird. Eine Verschlüsselung installieren. Dabei ist es ratsam, die Kommunikation zwischen Router und PC mit der Verschlüsselungstechnik des Routers zu schützen. Netzwerkschlüssel mit der maximal möglichen Zeichenlänge einrichten. Dabei sollten Zahlen, Buchstaben (groß und klein) und Sonderzeichen verwendet werden. Eine Zugangssicherung einbauen. Hierbei sollte das Passwort des Routers - Standardeinstellung ist oftmals 0000 - geändert werden. Außerdem sollte bei dem WLAN-Namen nicht die Standardbezeichnung, sondern eine individuelle vergeben werden. Zugriff sollte nur für den eigenen Rechner mit dessen individueller Media-Access-Control-Adresse (MAC-Adresse) möglich sein.

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