mein recht

Schon länger bekannt sind Kostenfallen wie "0190erNummern", SMS-Abonnements und teure Auslandstelefonate. Aber auch die Nutzung einer kostenlosen Smartphone-App kann teuer werden.

Diese Apps finanzieren sich über eingeblendete Werbebanner. Schon ein einfaches Anklicken der Banner kann dazu führen, dass man als Abonnementkunde bei einer Drittfirma geführt wird, die dem Mobilfunkanbieter Forderungen zum Einzug übermittelt. Auch eine Guthabenkarte (Prepaid) bietet keine Sicherheit, denn das Guthabenkonto rutscht ins Minus und bei Wiederaufladen wird zunächst der negative Saldo ausgeglichen. Was viele Kunden nicht wissen: Der Anbieter darf den Anschluss seines Kunden wegen offener Forderungen von Drittanbietern nicht sperren, wenn der Kunde diese bestreitet. Und damit solche Forderungen gar nicht erst entstehen können, ist es zu empfehlen, den Anschluss für Drittanbieter sperren zu lassen. Darauf hat man gegenüber seinem Mobilfunkanbieter einen Anspruch. Unerwartet hohe Rechnungen können auch für die mobile Internetnutzung entstehen. Hat man keinen geeigneten Tarif, können Kosten von bis zu 20 Euro pro Megabyte Datenverkehr anfallen. So kann schon der Download eines einzigen Musikstücks mit 100 Euro Kosten zu Buche schlagen. Unvorsichtigen Nutzern kann es darüber hinaus passieren, dass sich ihre Geräte aufgrund von Systemeinstellungen oder Apps unbemerkt ins Internet einwählen und beispielsweise durch den Download von Updates immense Kosten verursachen. Im Zeitalter des Smartphones sind daher Rechnungen im Bereich mehrerer Tausend Euro keine Seltenheit mehr. Wer als Nutzer solche Rechnungen erhält, sollte bei seinem Mobilfunk anbieter Widerspruch einlegen und einen Einzelverbindungsnachweis verlangen. Ist dieser nicht korrekt, so ist man unter Umständen nicht verpflichtet zu zahlen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu Rate ziehen. Infos über Anwälte gibt es im Internet unter www.rakko.de.

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