mein recht

Wer in den Urlaub fährt und dort ausgeraubt wird, kann sich den Schaden von seiner Hausratversicherung ersetzen lassen. Der Versicherungsschutz gilt nämlich nicht nur für den Wohnsitz, sondern auch auf Reisen.

In der Fachsprache der Versicherungen heißt das Außenversicherung. Damit ist gemeint, dass auch der Hausrat versichert ist, der vorübergehend aus der Wohnung mitgenommen wird. Allerdings tritt die Versicherung nur ein, wenn die Abwesenheit vom Wohnort drei Monate nicht überschreitet. Wird ein Versicherungsnehmer während des Urlaubs ausgeraubt, erhält er ferner nur zehn Prozent der Versicherungssumme ersetzt. Die meisten Versicherungen zahlen auch nicht mehr als 10 000 Euro für einen Schaden, der während der Ferien entstanden ist. Grundsätzlich sollten Urlauber vor dem Reiseantritt noch einmal einen Blick in ihre Versicherungspolice werfen, um zu erfahren, zu welchen Bedingungen die Hausratversicherung Schäden auf Reisen abdeckt. Empfehlenswert ist auch das Anfertigen einer Liste mit allen Gegenständen, die von zu Hause mitgenommen worden sind. Wie auch bei einem Schadensfall am Wohnort zahlt die Versicherung nur, wenn das Hotel ausreichend abgesichert war. Die Versicherung ersetzt den Schaden, wenn ein Schloss aufgebrochen oder ein Fenster eingeschlagen wurde. War das Gepäck in einem Raum gelagert, der nicht verschließbar war, dann geht der Versicherungsnehmer leer aus. Auch wer beim Stadtbummel ausgeraubt wird, hat Anspruch auf Schadenersatz. Allerdings liegt ein Raub nur dann vor, wenn es zu einem Gerangel zwischen Opfer und Dieb gekommen ist. Die Versicherung zahlt nur, wenn der Räuber zumindest einen kleinen Widerstand überwinden musste. Bei einem Trick- oder Taschendiebstahl, bei dem eine Tasche unbemerkt entwendet wurde, zahlt die Versicherung nicht. Liegen die Gepäckstücke im Auto, so tritt die Versicherung für einen Verlust nur dann ein, wenn das Auto in einem Parkhaus stand, welches durch Schranken oder Ähnliches gegen ein Betreten bzw. Befahren durch Unberechtigte gesichert war. Das Raubopfer sollte dies durch Fotos der Ein- und Ausfahrten dokumentieren können. Das Opfer sollte grundsätzlich alle Einbruchsspuren dokumentieren, fotografieren und unverzüglich die Polizei und die Versicherung über den Schaden informieren. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens zu Rate ziehen. Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz, Telefon 0261/30335-55. Der Autor ist Anwalt in der Kanzlei Rechtsanwälte Müggenburg, Trier. Diese und weitere TV-Kolumnen finden Sie auch im Internet auf www.volksfreund.de/kolumne

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