Mieter dürfen Kleintiere halten

Berlin · Berlin (dpa) Mieter dürfen Kleintiere wie Vögel, Fische oder Hamster ohne Genehmigung des Vermieters in ihrer Wohnung halten. Darauf weist der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen hin.

Demnach zählen zu den Kleintieren nur solche Tiere, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder im Haus herumlaufen würden. Für exotische und gefährliche Tiere brauchen Mieter allerdings eine Erlaubnis. Dazu zählen etwa Schlangen. Bei Hunden und Katzen kommt es hingegen auf den Einzelfall an: Vermieter dürfen die Haltung nicht generell verbieten. Derartige Klauseln in Mietverträgen stellen eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) 2013. Allerdings urteilten die Richter auch, dass die Haltung einer Katze oder eines Hundes nicht zum Nachteil der Nachbarn sein darf. Zu berücksichtigen sind demnach unter anderem Art, Verhalten und Anzahl der Tiere sowie Größe, Zustand und Lage der Wohnung.

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