Kolumne Mietrechtstipp Mieter darf nicht mehr zahlen müssen als Erstkäufer

Wird eine Mietwohnung erstmalig in eine Eigentumswohnung umgewandelt und dann verkauft, hat der in der Wohnung wohnende Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht (Paragraf 577 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB).

 Anita 
 Merten-Traut 
  Foto: privat

Anita Merten-Traut Foto: privat

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Das heißt, dass er die Wohnung zu dem Preis kaufen darf, für den die Wohnung dem potenziellen Erstkäufer angeboten wird. Vereinfacht gesagt: Soll die Wohnung für eine Summe X an einen Dritten verkauft werden, darf der Vermieter vom Mieter nicht mehr als diese Summe X verlangen, wenn der Mieter sein Vorkaufsrecht geltend machen möchte.