Kolumne Mietrechtstipp Keine Zusammenfassung von Betriebskostenarten

Abrechnungen über die Nebenkosten sind nur wirksam, wenn gewisse Mindestanforderungen erfüllt werden. Vermieterinnen und Vermieter müssen dafür bestimmte Formalien beachten.

Jedes Jahr, zumeist gegen Jahresende, flattern zahlreiche Abrechnungen über die Nebenkosten in die Briefkästen der Mieterinnen und Mieter. Bei der Gestaltung der Betriebskostenabrechnung haben Vermieter und Vermieterinnen weitgehend freie Hand. Allerdings muss die Abrechnung gewisse Mindestanforderungen erfüllen, um wirksam zu sein. Vermieterinnen und Vermieter müssen dafür bestimmte Formalien beachten.