Kolumne Mietrechtstipps Weihnachtsdeko - Was darf an Balkon und Fenster blinken?

Trier · Egal, ob es um Lichterketten, Adventskränze oder Weihnachtsbäume, um Treppenhausdekoration oder Duftsprays geht: Auch in der eher besinnlichen Advents- und Weihnachtszeit wird gestritten. Was die Rechtssprechung für Mietwohnungen erlaubt und was nicht mehr.

Weihnachtsdeko und Mietrecht: Was darf an Balkon und Fenster blinken?
Foto: dpa/Fabian Strauch

Das Anbringen einer Lichterkette im Balkonbereich ist grundsätzlich von dem vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung umfasst. Der Vermieter kann deshalb in der Regel nicht die Beseitigung einer Lichterkette verlangen, auch nicht mit dem Argument, der ästhetische Gesamteindruck des Hauses werde durch die Lichterkette negativ beeinflusst.

Weihnachtsdeko unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt

Lichterketten und Weihnachtsschmuck sind grundsätzlich erlaubt, wenn sie sicher installiert sind, die Hausfassade nicht beschädigt wird und Nachbarn nicht übermäßig gestört werden. Es sei nämlich weit verbreitete Sitte, in der Weihnachtszeit Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken.

Nur wenn durch grell blinkende und ständig flackernde Weihnachtsdekoration des Nachbarn ein Mieter am Schlaf gehindert wird, kann der gegen diese Art der Zwangsbeleuchtung vorgehen und verlangen, dass die Lichter ab 22 Uhr ausgeschaltet werden.

Bunte Adventskränze können Mieter ebenfalls an der Wohnungstür befestigen. Mitmieter im Haus dürfen hieran keinen Anstoß nehmen.

Wenn ein Mieter das gesamte Treppenhaus allerdings von oben bis unten nach seinen Vorstellungen weihnachtlich dekoriert, müssen Nachbarn oder der Vermieter das nicht mehr ohne weiteres hinnehmen. Sie können dann die Entfernung der Dekoration fordern.

Gleiches gilt für weihnachtliche Duftsprays – egal, ob Tanne, Vanille oder Zimt. Auch diese dürfen nicht im ganzen Haus versprüht werden. Das Zusammenleben der Bewohner werde dadurch unzumutbar beeinträchtigt, so jedenfalls die Auffassung der überwiegenden Rechtssprechung.

Ass. jur. Anita Merten-Traut ist Geschäftsführerin des Mietervereins Trier

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