Mietrechtstipp Notdienst zählt nicht zu Betriebskosten

Steht im Mietvertrag der Satz, „der Mieter trägt die Nebenkosten“, so hat der Mieter neben der vereinbarten Miete (Kaltmiete) auch alle Nebenkosten zu zahlen, die in der Betriebskostenverordnung enthalten sind.

Das sind insgesamt etwa 18 Nebenkostenpositionen, Paragraf 2 der Betriebskostenverordnung.

Im vorliegenden Fall enthielt die Betriebskostenabrechnung des Vermieters die Position „Notdienstpauschale“ in Höhe von 1199,52 Euro. Die Pauschale wurde an den Hausmeister ausgezahlt für dessen Notdienstbereitschaft bei Störungsfällen, wie Stromausfall oder Wasserrohrbruch, außerhalb der Geschäftszeiten. Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 62/19) entschied jetzt, das derartige Kosten keine Betriebskosten sind und nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Die Kosten für eine Notdienstbereitschaft seien Verwaltungskosten, die der Vermieter übernehmen müsse.

Typische Aufgabe des Hausmeisters ist es, in den Räumen und auf Allgemeinflächen für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Dazu gehören Kontrolle und Überwachung, dass keine Rettungs- oder Fluchtwege zugestellt werden, dass keine gefährlichen Gegenstände auf den Gemeinschaftsflächen liegen, Außentüren schließen, Abflüsse freiliegen, die Außenbeleuchtung und haustechnische Anlagen funktionieren. Außerdem gehört dazu, Handwerker in Wartungs-, Reinigungs- oder Gartenpflegearbeiten einzuweisen oder für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen.

Mit der Notdienstpauschale würden aber gerade Tätigkeiten abgegolten, die dem Verwaltungsbereich zuzuordnen sind. Die Meldungen von Störungsereignissen erfolgen während der üblichen Geschäftszeiten gegenüber der Hausverwaltung oder direkt gegenüber dem Vermieter, die dann auch Dritte mit Reparaturen beauftragen können. Bei der Frage nach Hausmeister- oder Verwaltungskosten kann es nicht darauf ankommen, ob die Tätigkeit innerhalb üblicher Geschäftszeiten erfolgt. Verwaltungskosten sind Verwaltungskosten.

Ass. jur. Anita Merten-Traut ist Geschäftsführerin des Mietervereins Trier

www.mieterverein-trier.de

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