Kolumne Mietrechtstipp Wohnrecht oder Sozialhilfe

Nicht selten ist der Fall, dass die Eltern eine Immobilie einem Kind schenken und sich in diesem Schenkungsvertrag ein unentgeltliches lebenslanges Wohnungsrecht einräumen lassen.

Mietrechtskolumne zu geschenkten Immobilien.
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Tritt dann der ebenfalls nicht ganz außergewöhnliche Fall ein, dass beide oder ein Elternteil pflegebedürftig werden, muss häufig ein Sozialhilfeträger zusätzliche Leistungen bei der Unterbringung in ein Pflegeheim erbringen. Im Regelfall reichen die erzielten Renten nicht aus, um die Pflege vollständig zu bezahlen. Dieser Sozialhilfeträger, der Leistungen erbringt, wird versuchen, zumindest einen Teil der Leistungen von dem untergebrachten Menschen zurückzuerhalten. Dieser ist aber in der Regel aufgrund der vorstehend erwähnten Schenkung und in Ermangelung von großen Sparguthabens, vermögenslos.