Kolumne Mietrechtstipp Nach einer Zwangsversteigerung: Wem gehört die Einbauküche?

Wenn ein Haus in der Zwangsversteigerung erworben wird und die früheren Eigentümer dort noch leben, stellt sich bei deren Auszug die Frage, was mit Gegenständen, die diese in die Mietsache eingebaut haben, passiert wie zum Beispiel der Einbauküche.

 Dr. Ralf Glandien.

Dr. Ralf Glandien.

Foto: privat

Mit der Erteilung des Zuschlags in der Zwangsversteigerung geht das Eigentum an dem Grundstück einschließlich des Zubehörs auf den Erwerber über. Er erwirbt außerdem Eigentum an den Bestandteilen des Gebäudes, die fest mit ihm verbunden sind.