Kolumne Mietrechtstipp Zwangsversteigerung: Wer haftet für nicht abgeholten Container

Was tun, wenn der fristlos gekündigte Mieter seinen Abfallcontainer nicht mehr bezahlen kann? Ein Fall, über den Haus und Grund Trier informiert.

 Rechtsanwalt Dr. Ralf Glandien.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Glandien.

Foto: privat

Der Bundesgerichtshof hat am 26. März dieses Jahres die Frage beantwortet, wer für einen zurückgelassenen und befüllten Abfallcontainer zuständig ist, den der Mieter nach fristloser Kündigung bestellt hatte und, um seine Räumungsverpflichtung nachzukommen, auch befüllt hat. Der Mieter hat dann die Rechnung des Entsorgungsunternehmen nicht bezahlt und wurde insolvent, worauf hin der Container durch den Entsorger nicht abgeholt wurde.