Milde für "BSE-Forscher"

Wegen mehrfachen Betrugs wurde Günter B. im vergangenen Jahr zu 24 Monaten Haft auf Bewährung vor dem Amtsgericht Bitburg verurteilt. Der Angeklagte hatte Berufung eingelegt. Jetzt wurde das Urteil im Berufungsverfahren gesprochen: eine Geldstrafe auf Bewährung.

Trier. (kat) Zwei Jahre auf Bewährung lautete das Urteil, das der Vorsitzende Richter Udo May im Sommer vergangenen Jahres im Fall Günther B. verkündet hatte. Begründet wurde das vergleichsweise milde Strafmaß damit, dass der damals 76-Jährige nicht mehr der jüngste sei und die Tat bereits fünf Jahre zurückläge. Das war geschehen: Günther B. hatte in vollem Umfang vor der Staatsanwaltschaft eingeräumt, mit einem selbst entwickelten Testgerät bei sechs Tieren in einem Bauernhof in der Eifel "veränderte elektrische Leitfähigkeit festgestellt" zu haben, woraufhin er BSE diagnostizierte. Anschließend verkaufte der angebliche Forscher dem Landwirt ein wirkungsloses Wundermittel gegen die bedrohliche Krankheit und plante mit dem Bauern einen BSE-Forschungshof zu errichten. Günter B. gaukelte vor, Forschungsgeld in Millionenhöhe zu erhalten. Dieses floss nie, der Landwirt machte betrügerische Kreditgeschäfte, die ihm unter anderem eine zweieinhalbjährige Haftstrafe einbrachten. BSE-Forscher Günther B. hatte gegen das Bitburger Urteil erfolgreich Berufung eingelegt (der TV berichtete). Drei weitere Prozess-Termine hatte der Vorsitzende Richter Peter Egnolff festgelegt. Doch nach einer informellen Verhandlung wurde das Urteil jetzt vorzeitig gesprochen: "Der Angeklagte ist des Betruges und der uneidlichen Falschaussage schuldig, er wird verwarnt, eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen von jeweils zehn Euro wird vorbehalten." Heißt: Wenn Günther B. straffällig wird, muss er 1800 Euro zahlen. Begründet wurde das Urteil damit, dass Günther B. in zwei Anklagepunkten geständig war und nach Paragraf 154 der Strafprozessordnung das Verfahren im Hinblick auf zwei weitere Anklagepunkte eingestellt wurde.

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