Mini-Job: Recht auf bezahlten Urlaub
Bremen · Bremen (dpa) Auch Mini-Jobber haben einen Urlaubsanspruch. Während der freien Tage muss der Arbeitgeber weiter Gehalt zahlen.
18.05.2017
, 20:41 Uhr
Ersatz müssen geringfügig Beschäftigte nicht besorgen, teilt die Arbeitnehmerkammer Bremen mit. Steht im Arbeitsvertrag nichts zu Urlaubstagen, gilt das Bundesurlaubsgesetz: Wer drei Werktage pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf zwölf Urlaubstage. Bei fünf Tagen sind es 20 Urlaubstage. Die Arbeitsstunden spielen keine Rolle.