Mini-Job: Recht auf bezahlten Urlaub

Bremen · Bremen (dpa) Auch Mini-Jobber haben einen Urlaubsanspruch. Während der freien Tage muss der Arbeitgeber weiter Gehalt zahlen.

Ersatz müssen geringfügig Beschäftigte nicht besorgen, teilt die Arbeitnehmerkammer Bremen mit. Steht im Arbeitsvertrag nichts zu Urlaubstagen, gilt das Bundesurlaubsgesetz: Wer drei Werktage pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf zwölf Urlaubstage. Bei fünf Tagen sind es 20 Urlaubstage. Die Arbeitsstunden spielen keine Rolle.

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