Mit dem Erbe zieht oft der Streit einher

Der Erbfall ist ein häufiger Auslöser für familieninterne Streitigkeiten. Nicht selten begegnen sich Verwandte deshalb vor Gericht. Gerichtsverfahren sind jedoch meist langwierig, kostenintensiv und berücksichtigen persönliche Interessenlagen beim Urteilsspruch nicht. Deshalb kann eine Mediation sinnvoller sein.

Vor Gericht ergibt sich häufig eine Gewinner-Verlierer-Situation, welche oft mit negativen Gefühlen wie Neid, Hass, Rache und Missgunst zwischen den Streitparteien verbunden ist. Eine Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung bietet das Mediationsverfahren. Dabei handelt es sich laut Rechtsanwaltskammer Koblenz um ein offenes und ehrliches Gespräch zwischen den Konfliktparteien unter der Leitung einer dritten, unabhängigen Person, des Mediators. Der Mediator trifft keine Entscheidung bezüglich des Konflikts. Er ist vielmehr Vertrauensperson beider Konfliktparteien und hat eine beratende Funktion bei der Lösungsfindung inne. Die Initiative obliegt den Streitenden, die sich mit Offenheit, Ehrlichkeit, Fairness und der aufrichtigen Bereitschaft zu einem Kompromiss am Mediationsprozess beteiligen. Unter diesen Voraussetzungen entsteht eine freiwillige Kooperation zwischen den Parteien, und alle Beteiligten profitieren von dieser neuen Situation. Es entstehen zum Beispiel für beide Seiten geringere Kosten, wenn es gelingt, eine außergerichtliche Einigung mit Hilfe des Mediators zu erzielen. Der Vorteil einer gemeinsam erarbeiteten Lösung lässt sich auch auf emotionaler Ebene erkennen. Denn eine Lösung, an der alle Betroffenen beteiligt sind, schützt vor der Verschärfung des Konflikts und einem generationenübergreifenden Bruch in der Familie. Ziel der Mediation ist es, eine schriftliche Vereinbarung zu schaffen, die die Interessen und persönlichen Bedürfnisse der Streitenden berücksichtigt. Im Zweifelsfall sollten sich Betroffene von einem Anwalt beraten lassen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter Telefon 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst aufrakko.de red

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