Mit dem EU-Heimtierpass ins Ausland

Das rheinland-pfälzische Umweltministerium, zuständig auch für den Tierschutz oder den Schutz vor Tierkrankheiten und -seuchen, gibt zur Urlaubssaison einen Überblick über wichtige Bestimmungen.

Trier/Mainz. (red) Wer mit Haustieren auf Reisen geht, sollte sich unbedingt zuvor über die von der Europäischen Union für den Reiseverkehr mit Haustieren wie Hunden und Katzen erlassenen Vorschriften informieren, in denen es zum Beispiel um Schutz vor der Verbreitung der Tollwut geht. Wer heimfährt und aus dem Urlaubsort ein Tier mitbringen möchte, muss wissen: Es ist verboten, Fundtiere oder herrenlose Tiere, die nicht die EU-Vorschriften erfüllen, nach Deutschland zu bringen. Reisende, die mit Hunden oder Katzen in andere EU-Mitgliedstaaten reisen wollen, müssen den EU-Heimtierpass dabei haben. Dieser wird von Tierärzten ausgestellt. Darin müssen die Kennzeichnung des Tieres mittels Tätowierung (gilt noch bis Juli 2011) oder Mikro chip sowie eine gültige Impfung gegen Tollwut vom Tierarzt dokumentiert ein.

Für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel gilt der Pass nicht. Bis zu drei Hauskaninchen oder Vögel dürfen mitreisen.

Für Papageien und Sittiche muss eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung vorhanden sein. Für zahlreiche exotische Tiere wie Schildkröten oder Papageien sind auch noch artenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten.

Hamster, Meerschweinchen, Mäuse oder Schildkröten unterliegen keinen tierseuchenrechtlichen Beschränkungen. Es ist für sie auch kein Heimtierpass vorgeschrieben. Sie können genehmigungsfrei im Reiseverkehr mitgeführt werden. Allerdings sollten die Tierbesitzer vor Reiseantritt prüfen, ob das Einfuhrland eine Genehmigung für diese Tiere vorschreibt.

Bei Reisen nach Irland, Schweden, Malta und in das Vereinigte Königreich sind weitergehende Anforderungen zu erfüllen.

Für die Einreise von Hunden und Katzen in Nicht-EU-Länder gelten die Vorschriften des jeweiligen Bestimmungslandes. Informationen erteilen die Auslandsvertretungen der entsprechenden Staaten.

Für die Rückreise nach Deutschland ist der EU-Heimtierpass mit Nachweisen der Kennzeichnung des Tieres und des gültigen Tollwutimpfschutzes mitzuführen. Für die Rückreise aus bestimmten Ländern mit unsicherem Tollwutstatus muss der Nachweis des Tollwutimpfschutzes anhand einer Blutprobe durch ein von der EU zugelassenes Labor erbracht werden - vor der Ausreise. Aus Drittländern mit unsicherem oder unbekanntem Tollwutstatus ist die Einfuhr von Welpen generell verboten.

Infos zu Tieren im Reiseverkehr gibt es auf den Internetseiten des Bundesverbraucherministeriums: www.bmelv.de

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