Mit Kind und Fahrrad sicher unterwegs

Wer gerne mit dem Fahrrad unterwegs ist und den Nachwuchs mit auf Tour nehmen möchte, hat die Qual der Wahl: Soll es ein Kindersitz sein, der zwischen Lenker und Fahrer angebracht wird? Soll es ein Kindersitz fürs Fahrradheck sein? Oder ist die beste Wahl ein Anhänger, in dem der kleine Mitfahrer untergebracht wird? Die Produktexperten vom Tüv Süd geben wichtige Hinweise zur Auswahl und zum Einsatz des Transportmittels.

 Platz genug: Ein Fahrrad-Anhänger ist vielseitig nutzbar, sogar als Ruheraum für den Imbiss. TV-Foto: Archiv/Hans Krämer

Platz genug: Ein Fahrrad-Anhänger ist vielseitig nutzbar, sogar als Ruheraum für den Imbiss. TV-Foto: Archiv/Hans Krämer

Trier/München. (red) "Wer einen Kindersitz am Fahrrad anbauen möchte, kann zwischen zwei Varianten wählen: Es gibt Sitze, die zwischen Lenker und Fahrer in Fahrtrichtung befestigt werden, und es gibt Sitze, die am Fahrradheck in Fahrtrichtung angebracht werden. Auf den vorderen Sitzen ist das Körpergewicht der Kinder auf 15 Kilogramm begrenzt, bei den Heckmodellen sind bis zu 25 Kilogramm möglich.

Praxistest vor Kauf ist sehr sinnvoll



Die hinten angebrachten Fahrradsitze gelten als besser, weil das Kind bei einem Unfall sicherer sitzt. Zudem ist die Hecklösung komfortabler, weil Sitz und Kind weniger Einfluss auf die Lenkung des Fahrrads haben.

Im Sitz Platz nehmen dürfen grundsätzlich Kinder, die zwischen einem und sieben Jahren alt sind. Der Sitz muss der Größe und dem Gewicht des Kindes entsprechen. Der Sitz muss die Norm DIN EN 14344 erfüllen.

Beim Kauf des Kindersitzes ist es auf jeden Fall sinnvoll, Kind und Fahrrad mitzunehmen und den Praxistest zu machen, damit Fahrrad, Sitz und Kind auch wirklich zusammenpassen.

Zudem ist bei der Auswahl von Kindersitzen laut Tüv auf Folgendes zu achten: Optimalen Schutz für die kleinen Mitfahrer bieten Schalensitze mit Rückenlehne und Kopfstütze. Hosenträgergurte sind generell sicherer als Beckengurte. Die Gurte müssen sich an die Größe des Kindes anpassen lassen. Die Sitzfläche ist im Optimalfall im Schrittbereich mit einem Stopper ausgebildet, damit das Kind bei scharfem Bremsen oder einem Aufprall im Sitz gehalten wird.

Statt eines Kindersitzes lieber einen Fahrradanhänger kaufen? Um die richtige Antwort auf diese Frage zu finden, spielen verschiedene Aspekte eine Rolle. Zu empfehlen sind Anhänger dann, wenn mehrere Kinder mit auf Fahrradtour gehen sollen. Außerdem: Wenn Fahrradtour und Spaziergang oder Wanderung kombiniert werden, können die meisten Fahrradanhänger auch als Kinderwagen verwendet werden. Fällt die Entscheidung für den Fahrradanhänger, dann zunächst klären, ob das zur Verfügung stehende Rad überhaupt als Zugfahrzeug geeignet ist.

Der Anhänger sollte über ein festes Gestell mit abgerundeten Außenkanten verfügen, das nicht unter der Höhe einer Auto-Stoßstange liegt. Ebenfalls wichtig: ein starker Überrollbügel und ein Schutz der Kleinen vor Straßenschmutz, Spritzwasser und Regen. Kippsicherheit lautet eine wichtige Anforderung. Sie wird erreicht durch einen niedrigen Schwerpunkt, große Spurweite und nach außen gestellte Räder.

Weitere wichtige Kriterien sind: Verankerung der Kinder-Sicherheitsgurte an festen Punkten; ausreichend Kopffreiheit, um die Kleinen mitsamt einem Fahrradhelm unterbringen zu können. Hinsichtlich der Abmessungen und des Gewichts gibt es klare Grenzen: Die Fahrradanhänger dürfen eine maximale Länge von zwei Metern, eine Breite von einem Meter und eine Höhe von 1,40 Meter haben. Für ungebremste Anhänger gilt eine zulässige Gesamtmasse von 40 Kilogramm. Künftig wird die neue Europäische Norm prEN 15918 eine Gesamtmasse von 60 Kilogramm erlauben.

Anhänger muss gut erkennbar sein



Beim Fahrradanhänger ist stets auf gute Erkennbarkeit zu achten. Deshalb ist die Beleuchtung besonders wichtig. An der Front muss der Anhänger mit zwei weißen Rückstrahlern versehen sein. Ist er über 80 Zentimeter breit, muss zusätzlich eine weiße, nach vorne gerichtete Leuchte montiert werden. Sie ist links am Anhänger anzubringen und darf aus einer Batterie oder einem Akku mit Strom versorgt werden. Hinten sind zwei rote Rückstrahler zu montieren. Dreieckige Ausführungen sind nicht erlaubt, wohl aber die vom Fahrrad her bekannten Z-Großflächenrückstrahler.

Vorgeschrieben ist auch eine rote Schlussleuchte an der linken Heckseite. Zudem Pflicht: An jeder Seite zwei gelbe Seitenrückstrahler in den Radspeichen oder am Hänger - am besten beides.

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