Kolumne Mietrechtstipp Fehlerhafte Mülltrennung

Wenn Mieter, entgegen der Vorgaben der örtlichen Entsorgungsbetriebe, Müll und Wertstoffe nicht ordnungsgemäß voneinander trennen oder gar Müll auf dem Grundstück ablegen, ergibt sich im Mehrfamilienhaus sehr schnell Konfliktpotenzial.

 Dr. Ralf  
 Glandien

Dr. Ralf Glandien

Foto: privat

Es stellt sich zum einen die Frage, ob illegal auf Gemeinschaftsflächen abgestellte Gegenstände auf Kosten der Gemeinschaft entsorgt werden können? Das hat der Bundesgerichtshof 2010 bejaht. Er ist der Ansicht, dass die Kosten für den Abtransport illegal auf Gemeinschaftsflächen abgestellten Sperrmüll umgelegt werden können. Die weitergehende Frage, ob die Kosten für das Nachsortieren des Mülls auf alle umgelegt werden können, hat zumindest das Amtsgericht Frankenthal ebenfalls bejaht. Die ordnungsgemäße Trennung entspreche den Vorstellungen und Wünschen des Großteils der Mieterschaft, stelle also ein Verhalten der Mietnutzung dar. Damit seien diese Kosten auch der Risikosphäre der Mieter zuzuweisen.

Dr. Ralf Glandien ist Rechtsanwalt und Vorsitzender von Haus und Grund Trier

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