Nach der Hitze kommt der Sturm

Hamburg · Tropische Temperaturen und dann heftige Wetterkapriolen: Im Sommer droht Hausbesitzern Gefahr, wenn sie nicht richtig abgesichert sind.

Hamburg (dpa) Unwetter können schwere Schäden anrichten. Hausbesitzer brauchen dann eine gute Versicherung. Allerdings zahlt die Versicherung bei bestimmten Schäden nur, wenn Elementarschadenschutz vereinbart wurde. Dieses Risiko unterschätzen viele Eigentümer.
Auf große Hitze folgen häufig Unwetter mit Sturm, Hagel und heftigen Regengüssen. Die gute Nachricht: Sturmschäden sind in der Regel über die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung abgesichert, erklärt der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Die Voraussetzung: Der Sturm ist die Schadensursache. Wichtig ist zudem, dass mindestens Windstärke 8 geherrscht haben muss.
Die Gebäudeversicherung zahlt für Schäden am Haus, wie etwa abgedeckte Dächer, zerstörte Schornsteine oder Schäden durch umgefallene Bäume. Sie zahlt auch für Folgeschäden, wenn durch das beschädigte Dach Regen eindringt. Möbel und andere bewegliche Gegenstände werden über die Hausratversicherung ersetzt.
Schäden durch heftige Niederschläge bezahlt dagegen nur eine zusätzliche Elementarschadenversicherung.
Das bedeutet: Der vollgelaufene Keller mit den Folgeschäden für Haus und Hausrat ist in der Regel nicht versichert.
Zwar haben sich nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rund 40 Prozent der Hausbesitzer in Deutschland entsprechend versichert.
Trotzdem sind immer noch knapp elf Millionen der rund 17,5 Millionen Wohngebäude nicht ausreichend versichert. Offenbar unterschätzen viele Eigentümer die Gefahr, Opfer von Überschwemmungen oder Hochwasser zu werden.
Nach einem Schaden sollte der Versicherer unverzüglich informiert werden. Wer den Schaden schriftlich meldet, sollte dies am besten per Einschreiben-Rückschein tun, rät der BdV. Hilfreich ist es, Fotos zu machen und eine Aufstellung der beschädigten Gegenstände zu erstellen. Beschädigte Gegenstände sollten nie ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers entsorgt werden.

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