Neckermann-Schnäppchen nicht mit Vorkasse bestellen

Frankfurt/Oder (dpa/tmn) · Bei Neckermann läuft der Ausverkauf - das insolvente Unternehmen wird abgewickelt. Die übrigen Waren werden jetzt zum Sonderpreis angeboten. Ist das für Schnäppchenjäger eine gute Gelegenheit - oder sollten sie besser die Finger davon lassen?

Der Versandhändler Neckermann wird abgewickelt - beim Ausverkauf locken derzeit viele Schnäppchen. Schon in den vergangenen Wochen waren Produkte mit hohen Rabatten angeboten worden. Viele Artikel erscheinen auf der Internetseite bereits mit dem Vermerk „ausverkauft“. Was sollten Verbraucher bei einer Bestellung beachten? Antworten auf wichtige Fragen:

Wie lange können Kunden noch Waren bestellen?

Kunden können nach Angaben des Unternehmens noch bis zum 30. September bestellen. Die Webseite des Online-Shops sei ab dem 1. Oktober abgeschaltet. Bestellte Ware muss danach auch ausgeliefert werden, erklärt Jan Wilschke von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Frankfurt (Oder) hin. Schließlich habe der Kunde mit dem Unternehmen einen Vertrag geschlossen. „Und diesen Vertrag muss der Insolvenzverwalter auch erfüllen.“

Ist es ratsam, eine Anzahlung zu machen?

Bei ihrer Bestellung sollten Kunden möglichst nicht in Vorleistung gehen. „Am besten ist es, man kauft auf Rechnung“, sagt Wilschke. Denn eine Anzahlung oder im Voraus bezahlter Kaufpreis ist im Zweifel weg, denn das Geld fließe in die Insolvenzmasse. Das heißt: Wollen Kunden vom Kaufvertrag zurücktreten, müssen sie sich in die Schlange der Gläubiger einreihen.

Was passiert mit Ratenkäufen?

Neckermann-Kunden dürfen Ratenzahlungen für gekaufte Produkte nicht einfach einstellen. „Sie müssen die Raten weiter bezahlen“, erklärt Wilschke. Dabei müssen sie darauf achten, dass die Zahlungen auf das richtige Konto fließen. „Wenn sich die Kontoverbindung ändert, muss Sie der Insolvenzverwalter darüber aber in Kenntnis setzen.“ Dies geschehe in der Regel schriftlich. „Eine Veröffentlichung auf der Homepage reicht nicht aus.“

Bestehen Gewährleistungsansprüche für gekaufte Waren?

Auch wenn Neckermann abgewickelt wird - das Gewährleistungsrecht bleibt bestehen. „Allerdings ist es in der Praxis nicht einfach, Ansprüche durchzusetzen“, sagt Wilschke. Kunden könnten defekte Waren zwar umtauschen oder die Erstattung des Kaufpreises fordern. Doch dann werde der Kunde zum Gläubiger. „Ob man dann am Ende etwas zurückbekommt, ist nicht sicher.“ Allerdings gebe es oft noch eine Garantie. Dafür müssten Kunden sich an die Hersteller wenden.

An wen müssen sich Kunden bei Problemen wenden?

„Ansprechpartner für Kunden ist immer der Insolvenzverwalter oder dessen Stellvertreter“, erklärt Wilschke. Er bleibt so lange im Amt, bis das Unternehmen vollständig abgewickelt ist.

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