Neue 50-Tage-Grenze mit Steuerreform gültig

Die Steuerreform ist seit dem 1. Januar in Kraft. Aktuell wirkt die erste Stufe so, dass Grenzgänger netto mehr verdienen.

 Stephan Wonnebauer.Archiv-Foto: B. Veit

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Gründe dafür sind die neue Steuertabelle sowie höhere Abzugsbeträge bei der Steuererklärung. Die zweite Stufe tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft. Sie führt dazu, dass verheiratete Grenzgänger wieder weniger netto im Geldbeutel haben. Bereits im Juli hat das Finanzministerium eine Abmilderung zugunsten der Grenzgänger eingeführt, die 13 000-Euro-Grenze. Wer als Pendler bis zu 13 000 Euro deutsche Einkünfte hat, muss diese nicht bei der Berechnung der 90-Prozent-Grenze berücksichtigen.
Durch die Hintertür wurde nun eine neue 50-Tage-Grenze eingeführt. Dies ist für alle besserverdienenden verheirateten Grenzgänger wichtig, die bei mehr als 19 Auswärtstagen die 13 000 Euro überschreiten würden. Dies hätte zur Folge, dass sie in Luxemburg in die Steuerklasse 1 fallen. Bei Führungskräften hätte dies einen steuerlichen Nachteil von mehreren Tausend Euro, je nach Bruttolohn. Damit würde Luxemburg diejenigen bestrafen, die zu auswärtigen Geschäftspartnern reisen müssen. Dazu hat nun das Finanzministerium eine neue 50-Tage-Grenze eingeführt: Wer bis zu 50 Tage außerhalb Luxemburgs arbeitet, darf dieses Gehalt als Luxemburger Einkünfte bei der Berechnung der 90-Prozent-Grenze berücksichtigen. So ist klargestellt, dass sich die 13 000-Euro-Grenze auf alle anderen Einkünfte bezieht, die nicht mit einer Gehaltsaufteilung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen in Zusammenhang stehen. Viele Grenzgänger haben inzwischen auch die angekündigte Post von der Steuerverwaltung zur Steuerklassenwahl erhalten. Ein Steuerrechner ist dazu installiert, damit Grenzgänger die Steuerklasse selbst wählen können. Dies wird nicht allen gelingen, weil man spezielle Kenntnisse benötigt. Das verhält sich in etwa so wie das Erstellen einer Steuererklärung mit einer Software. Man muss wissen, welche Zahl man in welches Feld einträgt, damit die Berechnung richtig ist. Grenzgänger werden daher nicht umhin kommen, professionellen Rat einzuholen, wenn die Steuerklassenwahl Hand und Fuß haben soll.
Bei Fragen zum deutsch-luxemburgischen Recht wie Steuerrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht können sich Grenzgänger an spezialisierte Rechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins Luxemburg wenden, <%LINK auto="true" href="http://www.dav.lu" text="www.dav.lu" class="more"%>

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