Neue Düsseldorfer Tabelle: Null-Runde für Scheidungskinder

Scheidungskinder müssen im kommenden Jahr mit einer Null-Runde bei den monatlichen Unterhaltsüberweisungen rechnen. Zahlungspflichtige dürfen ab 1. Januar durchschnittlich 50 Euro mehr als eigenes Mindesteinkommen behalten. Das geht aus den Eckdaten der am Dienstag vorgestellten Düsseldorfer Tabelle 2011 hervor.

Düsseldorf. (epd) Nach der vom Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) vorgelegten bundesweit gültigen Tabelle wird ab 1. Januar der sogenannte Selbstbehalt für einen Erwerbstätigen beim Kindesunterhalt 950 Euro statt bisher 900 Euro betragen. Nichtberufstätige müssen unverändert mit 770 Euro auskommen. Beim Ehegattenunterhalt wird die Grenze ebenfalls um 50 Euro auf 1050 Euro angehoben. Bei der Unterhaltspflicht gegenüber den eigenen Eltern steigt der Selbstbehalt sogar um 100 Euro auf 1500 Euro. Die Sätze waren zuletzt im Jahr 2007 erhöht worden.

Nach Ansicht von Familienrichter Jürgen Soyka vom OLG Düsseldorf wird die Anhebung der Selbstbehalte zu Ausgaben in Millionenhöhe auf die Staatskasse führen. Diese müsse den fehlenden Unterhalt über die Sozialhilfe ausgleichen. Mit der Erhöhung um 30 Euro für Studenten beziehungsweise volljährige Kinder mit eigenem Hausstand soll der Unterhalt an den zum 1. Oktober erhöhten BAföG-Satz von 670 Euro angepasst werden.

Nach der deutlichen Anhebung des Kindesunterhalts zum Jahresbeginn um durchschnittlich 13 Prozent gehen Scheidungskinder diesmal leer aus. Weil der Gesetzgeber den Steuerfreibetrag für Kinder nicht erhöht habe, bestehe auch für die Familiengerichte keine Notwendigkeit zur Erhöhung der Beträge, sagte Soyka.

So bleibt es beim Kindesunterhalt dabei, dass der geringste Unterhaltssatz für Netto-Einkommen bis 1500 Euro bei 317 Euro monatlich für ein Kind bis zum fünften Lebensjahr beträgt. Der Höchstsatz für Netto-Einkommen bis zu 5100 Euro liegt weiterhin bei 781 Euro für Kinder ab dem 18. Lebensjahr. Das Kindergeld wird mit den Bedarfsbeträgen verrechnet.

Die neue Düsseldorfer Tabelle tritt am 1. Januar in Kraft. Voraussetzung ist aber, dass der Bundesrat den vom Bundestag beschlossenen Existenzminimum-Berichten Mitte Dezember zustimmt.

Internet: www.olg-duesseldorf.nrw.de

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