Neue Regeln beim Abflug

TRIER/SAARBRÜCKEN. (red) Seit diesem Montag gelten für Fluggäste neue Regeln vor dem Abflug. Dementsprechend sind die Flug- und Reisegesellschaften daran gebunden.

Die Maßnahmen selbst und die daraus erwachsenen Vorschriften basieren auf einem Erlass der EU-Kommission, der nach den in London vereitelten Terroranschlägen verabschiedet wurde. Im Mittelpunkt dieses Erlasses stehen insbesondere Flüssigkeiten, die Fluggäste in den Bereich hinter die Kontrollstellen und bis ins Flugzeug mitnehmen dürfen. Konkret wurde angeordnet, dass nur noch Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 Milliliter im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Darauf weist der Flughafen Saarbrücken hin. Die Behälter müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren, maximal ein Liter fassenden Plastikbeutel verpackt sein. Dabei muss der Plastikbeutel, etwa ein wieder verschließbarer Gefrierbeutel, komplett geschlossen sein. Der Flughafen weist darauf hin, dass zu den Flüssigkeiten auch eher Materialien gehören wie Gels, Pasten, Handcremes, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern, wie Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum, Aerosole und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz. Ausnahmen von der Beschränkung sind möglich, wenn die Flüssigkeit während der Reise für medizinische oder spezielle diätetische Zwecke benötigt wird. Gleiches gilt für Babynahrung. Außerdem können sämtliche nach den Fluggast-Kontrollstellen erworbenen Flüssigkeiten mitgenommen werden, sofern der Ausgangs- oder Umsteigeflughafen sich im Gebiet der EU befindet. Ausnahmen gelten auch für an Bord von EU-Luftfahrtunternehmen gekaufte Flüssigkeiten. Gegebenenfalls müssen sie - etwa Babynahrung - an der Kontrollstelle geöffnet werden und probeweise geschluckt werden.

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