Neue Richtlinien für alte Autos

Stuttgart · Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, können mit einem historischen Kennzeichen versehen und damit billiger versichert werden. Die Voraussetzungen für ein solches H-Kennzeichen sind seit einigen Wochen neu geregelt.

 Das H-Kennzeichen (H steht für Historisch) wird nur vergeben, wenn das Auto mindestens 30 Jahre alt und in einem guten Zustand ist. Foto: dpa

Das H-Kennzeichen (H steht für Historisch) wird nur vergeben, wenn das Auto mindestens 30 Jahre alt und in einem guten Zustand ist. Foto: dpa

Stuttgart. Für die Begutachtung von Oldtimern gilt eine geänderte Richtlinie. Die frühere Bewertungsskala mit Zustandsnoten für Fahrzeuge fällt demnach weg. Weiterhin ist aber ein amtliches Gutachten erforderlich, um das steuerbegünstigte H-Kennzeichen für ein historisches Fahrzeug zu bekommen, erläutert Thomas Caasmann, Klassiker-Experte der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ). Das Gutachten stellen Sachverständige von Prüforganisationen wie GTÜ, TÜV, Dekra oder KÜS für erhaltenswerte Fahrzeuge aus. Die angepasste Richtlinie gilt seit dem 1. November 2011.
Voraussetzung für eine positive Fahrzeugbegutachtung ist nach GTÜ-Angaben, dass ein Oldtimer zwar Gebrauchsspuren haben, jedoch nicht "verbraucht" sein darf. Die Hauptuntersuchung müsse unter Berücksichtigung des damaligen Standes der Technik "ohne erkennbare Mängel" abgeschlossen werden können. Es dürfen keine wesentlichen Fahrzeugteile fehlen, außerdem darf es keine Unfallrestschäden geben. Entspreche das Fahrzeug nicht diesen Bedingungen, sei eine Einstufung als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts laut der GTÜ nicht möglich. Zudem müsse nicht nur der Pflegezustand stimmen: Die Erstzulassung müsse mindestens 30 Jahre zurückliegen. Und der Oldie darf nicht durch Tuning verbastelt sein.
Dezente Umbauten sind nach der neuen Richtlinie zulässig, solange dafür zeitgenössische Teile verwendet werden und das Originalfahrzeug gut wiederzuerkennen ist.

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