Grenzgänger Neues Steuerformular 2018

Anfang Februar werden die neuen Steuerformulare für 2018 in Luxemburg veröffentlicht. Wir konnten schon einen Blick darauf werfen. Die Formulare werden künftig 20 statt 16 Seiten lang sein. Die wesentlichen Veränderungen sind insbesondere der Steuerreform geschuldet: Auf der neuen Seite 3 werden Fragen gestellt zur 13 000-Euro-Grenze sowie zu der neuen 50-Tage-Grenze. Dabei geht es um die neu eingeführte 90-Prozent-Grenze.

Auf der Seite 4 kann man nun wählen zwischen der Zusammen- oder Individualveranlagung. Was günstiger ist, muss man selbst ausrechnen. Das werden Laien normalerweise aber nicht können. Als Daumenregel gilt: Sind die deutschen Einkünfte höher, spricht vieles für die Individualveranlagung.

Die für Grenzgänger wichtige ehemalige Seite 7 bezüglich der Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit bleibt im Grunde unverändert und wird zur Seite 8. Für die Sonderausgaben sind nun vier statt zwei Seiten vorgesehen, die Seiten 13 bis 16. Im Grunde handelt es sich nur um eine optische Streckung. Es werden mehr Zeilen vorgesehen für Schuldzinsen, Versicherungen, Bausparverträge und Spenden.

Die frühere Seite 15 für außerwöhnliche Belastungen wird jetzt auf zwei Seiten ausgedehnt (17 und 18). Auch hier handelt es sich nur um eine optische Streckung. Die Seite 19 wird die meisten Grenzgänger nicht betreffen, da sie überwiegend für Unternehmer gilt, die Steuervergünstigungen erhalten. Auf der letzten Seite ist erstmals auch ein Unterschriftenfeld für den Ehegatten oder Partner vorgesehen. Bis 2017 musste nur der Haushaltsvorstand die Steuererklärung unterschreiben.

Die Ausdehnung auf 20 Seiten soll anwenderfreundlich sein, indem mehr Ausfüllzeilen zur Verfügung stehen. Die Novizen unter den Grenzgängern werden jedoch eher erschlagen. Natürlich müssen nicht alle 20 Seiten ausgefüllt werden, sondern nur die einschlägigen. Diese Änderung war aus Praktikersicht nicht notwendig.

Stephan Wonnebauer, Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins Luxemburg.

Bei Fragen zum deutsch-luxemburgischen Recht können sich Grenzgänger an den Deutschen Anwaltverein Luxemburg (DAV) wenden, www.dav.lu

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