Nicht alle Eigentümer brauchen einen Energieausweis

Ob Fragen zum Energieausweis, zu Zinslaufzeiten oder Nachtspeicherheizungen, drei Experten konnten zahlreichen Leserinnen und Lesern am TV-Telefon wertvolle Tipps geben. Hier eine Auswahl der interessantesten Fragen:

Trier. (kat) Ich bin 54 Jahre alt und möchte ohne Makler eine Wohnung kaufen. 50 Prozent Eigenkapital habe ich. Welche Kosten kommen beim Kauf hinzu? Raten Sie mir zu einer schnellen Rückzahlung?Gabriele Schneider, Verkaufsleiterin der Postbank Finanzberatung AG, Trier: Zu ihrer ersten Frage: Notarkosten und die Grunderwerbssteuer kommt zusätzlich auf Sie zu. Sie können mit etwa fünf Prozent des Kaufpreises rechnen. Zu Frage zwei: In Ihrem Fall ist eine schnelle Rückzahlung sinnvoll und ein Darlehen, das Ihnen vom ersten bis zum letzten Tag Zinssicherheit bietet. Versuchen Sie, bis Sie in Rente gehen, das Darlehen zurückzuzahlen.Stimmt es, dass ich die Nachtspeicherheizung in den nächsten zehn Jahren ausbauen lassen muss?Rudolf Maier, Energieberater von RWE Rhein-Ruhr: Nein, das stimmt nicht. Nachtspeicherheizungen müssen nicht zwangsweise ausgetauscht werden. Durch Fördermittel sollen lediglich Anreize für eine Modernisierung gemac ht werden. Ab wann brauche ich einen Energiepass? Brauche ich einen Bedarfs- oder einen Verbraucherausweis?Rudolf Maier: Ab dem 1. Juli 2008. Jeder Eigentümer, der sein Haus oder seine Wohnung verkaufen oder vermieten will, muss Kauf- oder Mietinteressenten einen Energieausweis vorlegen. Dies gilt für Gebäude der Baujahre bis 1965. Stichtag für Eigentümer jüngerer Gebäude ist der 1. Januar 2009. Eigentümer, die nicht verkaufen oder vermieten, oder wenn die Nutzfläche nicht mehr als 50 Quadratmeter beträgt, brauchen keinen Ausweis. Die günstige Variante ist der verbrauchsorientierte Ausweis. Die Verbrauchswerte mindestens der letzten drei Jahre dienen als Basis. Der Eigentümer muss lediglich ein paar Gebäudedaten und den Gas- und Ölverbrauch angeben und ein Computerprogramm erledigt den Rest. Der Verbrauchsausweis ist nicht aussagekräftig. Im Gegensatz zum teureren Bedarfsausweis. Er zeigt den Energiebedarf, der anhand der objektiven Gebäudeeigenschaften berechnet wird. Beide Ausweisvarianten sind zehn Jahre gültig. Wer stellt den Energieausweis aus? Christian Engel, Architekten Engel & Krejcirik, Trier: Den Ausweis können beispielsweise Architekten, Energieberater oder Handwerker wie Heizungsinstallateure ausstellen. Voraussetzung ist neben einer fachlichen Grundausbildung, dass sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung haben, oder dass sie sich als Gebäudeenergieberater weitergebildet haben.

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