Nicht immer Geld vom Jobcenter für Nebenkostennachzahlung

Mainz (dpa/tmn) · Wer in der Vergangenheit Hartz-IV bezogen hat, kann sich nicht darauf verlassen, dass das Jobcenter später eine Nebenkostennachzahlung für diese Zeit übernimmt. Wer aktuell nicht mehr unterstützungsbedürftig ist, muss die Nachzahlung selbst leisten.

Frühere Nebenkostennachzahlungen müssen ehemalige Hartz-IV-Bezieher selber zahlen, wenn sie inzwischen keinen Anspruch mehr auf Unterstützung haben. So entschied das Sozialgericht Mainz (Aktenzeichen: S 10AS 200/12 ER), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Der Fall: Eine ehemalige Hartz-IV-Empfängerin erhielt im Dezember 2011 von ihrem früheren Vermieter die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2010. Diese enthielt eine Nachzahlung von 400 Euro. 2010 hatte das Jobcenter die Mietkosten übernommen. Mittlerweile hatte sich die Frau beim Jobcenter abgemeldet und war umgezogen. Weil es sich jedoch um eine Nachforderung für das Jahr 2010 handelte, wollte die Frau erreichen, dass das Jobcenter die Nachzahlung leistet.

Das Urteil: Die Klage hatte keinen Erfolg. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts würden grundsätzlich nur dann bewilligt, wenn aktuell Hilfebedürftigkeit bestehe, entschied das Gericht. Dies sei bei der Frau aber nicht mehr der Fall, da sie mittlerweile nicht mehr auf Leistungen des Jobcenters angewiesen sei. In diesem Fall müsse ein ehemaliger Leistungsempfänger eine nachträglich geltend gemachte Forderung selbst begleichen, auch wenn sich die Forderung auf den Zeitraum des Leistungsbezugs beziehe.

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