Nießbrauchsrechte senken Schenkungsteuern

Berlin (dpa/tmn) · Wer Immobilien besitzt, sollte sich frühzeitig Gedanken machen, wem er diese einmal vermachen möchte. Denn so lassen sich eine ganze Menge Steuern sparen.

Immobilien werden oft schon zu Lebzeiten an die nachfolgende Generation weitergegeben. Allerdings werden in diesem Fall auch Schenkungssteuern fällig. Mit dem Einräumen von Nießbrauchsrechten könnten allerdings Steuern gespart werden, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. „Nießbrauchsrechte sind beispielsweise die Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts in der übertragenen Immobilie oder die lebenslange Zurückbehaltung der Mieterträge der betreffenden Immobilie.“

Diese Rechte werden mit der voraussichtlichen Lebenserwartung des Nießbrauchberechtigten kapitalisiert und mindern den übertragenen Immobilienwert entsprechend. „Insbesondere bei großen Immobilienvermögen kann es sinnvoll sein, die Immobilien frühzeitig zu übertragen“, erläutert Käding. „Denn je jünger der Übergeber ist, desto höher seine Lebenserwartung und je mehr wert ist sein Nießbrauchrecht, welches gegen die Immobilie gerechnet wird. So können der Übertragungswert und damit auch die Schenkungssteuerlast gewaltig sinken.“ Außerdem leben nach zehn Jahren die persönlichen steuerlichen Freibeträge wieder auf und können noch einmal ausgenutzt werden. Auch dies spart Erbschaft- und Schenkungsteuern.

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