Notar muss auf kostenfreie Testamentsgestaltung hinweisen

Naumburg (dpa/tmn) · Wer ein Testament aufsetzen will, braucht dafür nicht unbedingt einen Notar. Bei der Beratung sind Notare verpflichtet, ihre Mandanten darauf hinzuweisen, entschied das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt.

Ein Testament kann entweder der Notar aufsetzen und beurkunden. Dann kostet es Geld. Das Dokument kann aber auch ohne Mitwirkung des Notars eigenhändig aufgesetzt werden. Dann kostet das nichts. Bei der Beratung in Erbangelegenheiten sind Notare verpflichtet, ihre Mandanten auf die kostenfreie Variante hinzuweisen. So entschied das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Aktenzeichen: 2 Wx 37/10).

In dem von der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Fall wies der Notar seine beiden Mandanten unter anderem auf die Vorteile einer testamentarischen Regelung der eigenen Erbfolge hin. Diese beauftragten ihn daraufhin mit der Vorbereitung und Beurkundung eines Testaments. Die Rechnung des Notars erschien ihnen jedoch überhöht. Unter anderem durch fehlerhafte Beratung habe der Notar die unerwartet hohen Kosten verursacht, bemängelten sie.

Das sah das Gericht auch so: Der Notar hätte seine Mandanten darauf hinweisen müssen, dass das Aufsetzen eines gemeinschaftlichen Testaments nicht unbedingt durch notarielle Beurkundung zu erfolgen habe. Die Mandanten hätten die Wahl gehabt zwischen der kostenpflichtigen Inanspruchnahme eines Notars und der Möglichkeit, das Testament selbst aufzusetzen.

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