Kolumne Verbraucherschutz ohne Grenzen Reicht die Formulierung „Buchung abschließen“?

Zu klären hatte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache C-249/21, ob durch klicken auf die Schaltfläche „Buchung abschließen“ oder „buchen“ ein Vertrag wirksam zustande kommt.

 Kevin Wiseler vom Europäischen Verbraucherzentrum Luxemburg.

Kevin Wiseler vom Europäischen Verbraucherzentrum Luxemburg.

Foto: Kevin Wiseler

Wie war die Sachlage?