Paare ohne Trauschein sind die Verlierer

Auskünfte zum neuen Erbschaftsrecht geben heute am TV-Lesertelefon vier Experten. Die Gesetzes-Novelle gilt seit dem 1. Januar 2009 und hat viele Bereiche verändert.

Trier/Koblenz. (red) Gewinner der Reform sind vor allem die eingetragenen Lebenspartnerschaften (gleichgeschlechtliche Partnerschaften). Die Verlierer der Reform sind alle Paare ohne Trauschein, und das sind in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamts mehr als 2,4 Millionen. Betriebe sollen im Erbfall in steuerlicher Hinsicht begünstigt werden. So muss ein Betrieb keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn er zehn Jahre mit stabiler Beschäftigtenzahl weitergeführt wird.

Selbst genutztes Wohneigentum bleibt steuerfrei, solange der Ehepartner oder der Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft mindestens zehn Jahre im Haus oder in der Wohnung wohnen bleibt. Dies gilt auch für die Kinder, nicht aber für Geschwister und Paare ohne Trauschein.

Ferner hat sich im Erbrecht geändert, dass Erben der Pflichtteil entzogen werden kann, wenn sie den Erblasser, nahe Verwandte von diesem oder dessen Stief- oder Pflegekinder körperlich schwer misshandelt oder nach dem Leben getrachtet haben. Zu diesen und allen weiteren Themen stehen heute folgende Fachanwälte zur Verfügung: Astrid Dahmen, Telefon 0651/7199-194; Gregor Lambertz, Telefon 0651/7199-195, Matthias Müller, Telefon 0651/7199-196, und Dr. Stefan Schatz, Telefon 0651/7199-197.

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