Patientenverfügung - aber richtig

Trier/Karlsruhe · Familie & Volksfreund: Formulare sollen dafür sorgen, dass die Wünsche der Betroffenen bei Krankheit und Tod richtig berücksichtigt werden. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt dafür, dass viele Dokumente ungültig sind.

Patientenverfügung - aber richtig
Foto: (g_mehrw

DER FALL DES BGH


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Der Fall, auf dessen Grundlage der Bundesgerichtshof entschieden hat, befasste sich mit einem Streit unter drei Töchtern über den richtigen Umgang mit der pflegebedürftigen Mutter: Die 1941 geborene Frau wird seit einem Hirnschlag über eine Magensonde ernährt und kann nicht mehr sprechen. In gleich zwei Patientenverfügungen hatte sie sich für den Fall eines schweren Gehirnschadens gegen "lebensverlängernde Maßnahmen" ausgesprochen und einer ihrer Töchter die Vollmacht zur Durchsetzung erteilt. Die ist der Ansicht, dass ein Ende der künstlichen Ernährung nicht dem Willen der Mutter entspricht. Ihre beiden Schwestern sehen das anders. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass sich aus den Verfügungen kein Sterbewunsch ableiten lässt. Nur "allgemeine Anweisungen wie die Aufforderung, ein würdevolles Sterben zu ermöglichen oder zuzulassen, wenn ein Therapieerfolg nicht mehr zu erwarten ist", seien "von vornherein nicht ausreichend" (AZ XII ZB 61/16). Das zuständige Landgericht prüft nun, ob die Patientin zuletzt Dinge gesagt hat, die auf einen solchen Wunsch hindeuten.

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