Plastikkarte mit eingeschränktem Nutzen

Trier · Wie sicher ist die elektronische Gesundheitskarte? Was kann sie? Viele gesetzlich Versicherte stellen sich derzeit diese Fragen. Der Trierische Volksfreund gibt darauf Antworten.

Trier. Viele gesetzlich Versicherte sind derzeit verunsichert. Sie sollen ihrer Krankenkasse ein Foto schicken. Das kommt dann auf die neue elektronische Gesundheitskarte, die die bisherige Versichertenkarte ablöst. Wer nicht gerade ein Passfoto zur Hand hat, läuft zum Fotografen, um sich für seine Kasse ablichten zu lassen. Unnötig. Denn ein professionelles Passfoto ist gar nicht nötig. Der TV hat nachgefragt und beantwortet die wichtigsten Fragen zu der elektronischen Gesundheitskarte. Muss ich meiner Kasse ein Foto schicken? Ja, heißt es bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Alle Versicherten sind dazu verpflichtet. Allerdings habe die Kasse keine Handhabe gegen Verweigerer. Jedenfalls nicht, solange die alte Karte noch ihre Gültigkeit hat. Ist die bisherige Versichertenkarte abgelaufen, könne die Kasse auf einem Foto bestehen. Für den Arztbesuch sei eine gültige Karte erforderlich. Ohne diese, so die Verbraucherzentrale, könne der Arzt nicht mit der Kasse abrechnen. Was passiert, wenn man sich weigert, ein Foto zu schicken? "Wir empfehlen Menschen, die Vorbehalte gegen das Abgeben eines Lichtbildes haben, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Kostenerstattung zu wählen. Hierbei stellt der Arzt dem Versicherten eine Rechnung aus, die dieser direkt mit der Kasse abrechnet", sagt Cornelia Benzing von der Techniker Krankenkasse (TK) Rheinland-Pfalz. Kritiker der Karte warnen, Versicherte sollen sich nicht unter Druck setzen lassen. Es gibt bereits eine erste Klage vor dem Düsseldorfer Sozialgericht eines Kartenverweigerers. In Trier ist nach TV-Recherchen noch keine Klage anhängig. Muss das Foto unbedingt ein professionelles Passfoto sein? "Nein", sagt TK-Sprecherin Benzing. Geeignet seien digitale Passbilder, Bewerbungsfotos oder selbst erstellte Bilder, auf denen das Gesicht des Versicherten das Bild fast vollständig ausfüllt. "Das Bild muss aktuell sein und den Kunden deutlich erkennbar abbilden." Beide Augen müssten erkennbar sein. Das Bild könne farbig oder schwarz-weiß sein. "Es muss kein biometrisches Passbild sein", erklärt Benzing. Das Foto könne per Post oder Internet geschickt werden. Man könne das Foto auch mit dem Smartphone machen und dann direkt verschicken, sagt Norbert Dixius, Regionalgeschäftsführer der Barmer/GEK in Trier. Als besonderen Service hat die Kasse unter anderem an der Trierer Uni einen Servicestand aufgestellt, an dem sich Versicherte ablichten lassen und direkt die Gesundheitskarte beantragen können. Müssen alle Familienmitglieder ein Foto schicken? Nein. Kinder unter 15 Jahren benötigen kein Foto. Genauso wie schwer Pflegebedürftige oder Insassen von geschlossenen Heimen. Warum muss ein Foto auf die Karte? Damit soll der Kartenmissbrauch eingedämmt werden. Laut TK-Sprecherin Benzing sei der Schaden, der durch Missbrauch, etwa die Weitergabe abgelaufener Karten oder die Abrechnung von Behandlungen mehrerer Patienten auf eine Karte entstehe, "beträchtlich". Die Kassenärztliche Bundesvereinigung schätzt den jährlichen Schaden dadurch auf über eine Milliarde Euro. Das auf die Karte aufgedruckte Foto soll verhindern, dass die Karte von jemand anderem als dem Versicherten genutzt wird. Doch die Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) weist darauf hin, dass die Kassen nicht überprüften, ob die Person auf dem Foto identisch ist mit dem Versicherten. "Inwiefern ist da der Missbrauch nicht wieder erleichtert?" fragt DGVP-Präsident Arnim Candidus. Der Aufwand für eine solche Prüfung sei viel zu hoch, sagt Norbert Dixius von der Barmer/GEK in Trier. Er hält die Möglichkeit des Missbrauchs mit der neuen Karte für deutlich geringer als mit der bisherigen Versichertenkarte. Wie unterscheidet sich die neue Gesundheitskarte von der bisherigen Versichertenkarte? Außer dem aufgedruckten Foto ändert sich zunächst einmal nicht viel. "Zunächst sind auf der elektronischen Gesundheitskarte wie auf der bisherigen Krankenversicherungskarte die Verwaltungsdaten gespeichert: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer und Versichertenstatus", heißt es dazu aus dem Bundesgesundheitsministerium. Neu wird die Angabe des Geschlechts sein. Die geplante Speicherung von Notfalldaten, Diagnosen, Verordnungen oder auch das elektronische Rezept sollen erst später kommen. Bei einem mehrjährigen Test in Trier wurde unter anderem das elektronische Rezept, also die Abspeicherung einer ärztlichen Verordnung über die Karte und das Abrufen des Rezepts in Apotheken getestet. Die Patienten sollen selbst bestimmen, welche Daten von ihnen abgespeichert werden. Auch der automatische Abgleich der Daten, etwa bei Adressänderungen, ist noch nicht möglich. "Momentan befindet sich die elektronische Gesundheitskarte noch in der sogenannten Offline-Phase, das heißt, zurzeit befinden sich nur die Versichertenstammdaten auf der Karte. Änderungen können noch nicht über ein Update umgesetzt werden, sondern in solchen Fällen muss dann die Karte ausgetauscht werden", erklärt Kristin Dörr von der IKK Südwest in Saarbrücken. Wie sicher ist die Karte? Verbraucher- und Datenschützer halten sie für sicher. Auf sensible Patientendaten sollen nur der Arzt oder das behandelnde Krankenhaus Zugriff haben, und zwar nicht ohne Einverständnis des Patienten. Ein Arzt muss sich mit seinem Heilberufeausweis einloggen, und der Patient muss seine PIN eingeben. Nur dann haben beide gemeinsam Zugriff. Laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz haben Krankenkassen keinen Einblick in die Daten. DGVP-Präsident Candidus fordert den Stopp der Gesundheitskarte. Er hält sie für unsicher, weil keine elektronische Signatur des Versicherten verlangt werde. Damit sei nicht sichergestellt, dass Kartenbesitzer und auf der Karte genannte Versicherte identisch ist.

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