Pleiten, Streit und Erben

TRIER. Wer die Vermögensnachfolge rechtzeitig plant, kann Familienstreit, Firmenpleiten und dass der Staat gewaltig mitkassiert, verhindern. Notare informierten beim 1. Trierer Erbrechtstag über richtiges "Erben und Vererben". Der Trierische Volksfreund präsentierte die Veranstaltung der Sparkasse Trier und der Notarkammer Koblenz.

"Noch nie zuvor hat es Vermögensübergänge in dieser Höhe gegeben", sagt Remigius Kühnen, Vorstandsmitglied der Sparkasse Trier. Während der Hausherr spricht, werden immer noch Stühle im Sparkassen-Forum dazu gestellt. Das Interesse am Thema "Erben und Vererben" scheint riesig zu sein. Das bestätigte auch Justizrat Richard Bock von der Notarkammer Koblenz: "Es besteht ein großer Beratungsbedarf." Der 1. Trierer Erbrechtstag trug diesen Entwicklungen Rechnung: Von TV-Redakteur Dieter Lintz anmoderiert, berichtete Notar Thomas Neukirchen anschaulich aus der Praxis. Soll ich schon zu Lebzeiten übertragen? Soll ich mein Vermögen behalten? Brauche ich ein Testament? Diese Fragen höre er fast täglich. "Man kann keine Pauschalantworten geben", betonte Neukirchen. Jedoch könne die Frage nach der Notwendigkeit eines Testaments in den meisten Fällen mit Ja beantwortet werden. Ein klassischer Irrtum sei beispielsweise, dass Eheleute häufig davon ausgehen würden, dass im Falle des Todes eines Partners der noch lebende Partner alleine erben würde und erst nach dessen Tod die Kinder. "Ist kein Testament und kein Ehevertrag vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge ein", sagt Neukirchen. Heißt: Der Ehepartner erbt in diesem Fall fünfzig Prozent und die Kinder die andere Hälfte. Neukirchen betonte immer wieder, dass ein Testament für klare Verhältnisse sorge, Familienstreitigkeiten und Firmenpleiten dadurch oftmals vermieden werden könnten. Deutlich wurde an diesem Abend, dass es besonders knifflig wird, wenn das Erbschaftssteuerrecht betrachtet wird. Notar Stephan Schuck erläuterte die aktuellen Entwicklungen. Änderungen seien im Jahressteuergesetz und im Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge geplant. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der gerügten Verfassungswidrigkeit der Bewertung von Grundvermögen wird laut Schuck Anfang 2007 erwartet. Von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes seien in erster Linie eigengenutzte Wohnimmobilien und hochwertige vermietete Immobilien, bei denen der Verkehrswert über dem Faktor 12,5 liege, betroffen. Im Hinblick auf die Trends im Erbschaftssteuerrecht empfahl Schuck, bei hochwertigen Immobilien, bei der Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt, bei gewerblich geprägten Gesellschaften und bei Betrieben, die nicht auf die neue Vergünstigung angewiesen sind, die Übertragung vorzuziehen. Gleichzeitig warnte Schuck davor, Übertragungen steuerlich motiviert vorzunehmen. "Das kann nicht der Ausschlag sein", betonte der Notar. Nach den Vorträgen standen 15 Notare den Anwesenden Rede und Antwort und brachten auch mit diesem Service den ein oder anderen Stein ins Rollen, dass später vielleicht nicht um Omas Haus gezankt wird.

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