Pony mit Wildschwein verwechselt - Waffenschein weg

Koblenz (dpa/tmn) · Ein junger Jäger verwechselt ein Pony mit einem Wildschwein und erschießt das Tier. Daraufhin werden sein Jagdschein und seine Waffenbesitzkarte eingezogen. Der Mann klagt dagegen - doch die Richter sind nicht seiner Meinung.

Jäger kann es den Waffenschein kosten, wenn sie ein Pony mit einem Wildschwein verwechseln. Erlegen sie irrtümlicherweise ein Pferd, müsse auch der Jagdschein sofort abgegeben werden, befand das Verwaltungsgericht Koblenz (Az.: 6 L 828/12). Denn der Jäger gelte damit als unzuverlässig. Über den Fall berichtet die „Neue juristische Wochenschrift“.

In dem Fall hatte ein junger und unerfahrener Jäger ein Pony erschossen, das in einer Entfernung von etwa 50 Metern auf einer eingezäunten Weide vor ihm friedlich graste. Der Jäger hatte das Pony für ein Wildschwein gehalten. Die zuständige Behörde zog umgehend Jagdschein und Waffenbesitzkarte per Bescheid ein. Das hielt der Jäger für überzogen und wollte per Klage zunächst die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs erreichen.

Ohne Erfolg: Das Verwaltungsgericht bestätigte die Anordnung der Behörde. Es bestehe ein überragendes Interesse der Allgemeinheit daran, das mit der privaten Verwendung von Waffen verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten. Daher sei es legitim, unzuverlässige Inhaber von Waffenscheinen sofort vom Umgang mit Waffen auszuschließen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort