Ponys entlaufen - Tierhalter muss Polizeieinsatz bezahlen

Trier (dpa) · Rückt die Polizei wegen entlaufener Ponys aus, muss der Tierhalter die Kosten für den Einsatz bezahlen. So entschied das Verwaltungsgericht Trier, wie es am Mittwoch (18. Juli) mitteilte.

 Ponys auf der Weide: Wenn die Tiere entlaufen, muss der Halter den Polizeieinsatz bezahlen - egal, ob er etwas dafür konnte oder nicht. Foto: Uwe Zucchi

Ponys auf der Weide: Wenn die Tiere entlaufen, muss der Halter den Polizeieinsatz bezahlen - egal, ob er etwas dafür konnte oder nicht. Foto: Uwe Zucchi

In dem Fall hatte ein herabfallender Ast einen Zaun zerstört, woraufhin die Ponys ausbüxten. Ein Autofahrer alarmierte die Beamten, als er die Tiere an einer Bundesstraße entdeckte. Die Polizisten benachrichtigten den Halter und trieben die Ponys mit einem Streifenwagen zu dem Fahrzeug, das die Tiere wieder abholte. Dafür flatterte dem Halter eine Rechnung über 208,94 Euro ins Haus. Die müsse er bezahlen, auch wenn er selbst nichts dafür könne, dass die Tiere entlaufen seien, entschied das Gericht. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.

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