Privater Bestattungsplatz nur mit Genehmigung möglich

Koblenz (dpa/tmn) · Manch einer hätte die sterblichen Überreste eines geliebten Menschen gerne in seiner Nähe. Ein privater Bestattungsplatz auf dem eigenen Grundstück ist aber tabu. Ein Gericht stellt klar: so etwas geht nur in berechtigten Einzelfällen.

Die Asche der eigenen sterblichen Überreste darf nicht einfach auf dem eigenen Grundstück verstreut werden. Denn dazu müsse ein privater Bestattungsplatz angelegt werden, berichtet die „Neue Juristische Wochenschrift“ unter Berufung auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz ( Aktenzeichen: 7 A 10005/12 ). Und dies sei nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Behörden möglich.

In dem Fall wollte ein Mann nach seinem Tod die Asche seiner sterblichen Überreste auf seinem Waldgrundstück verstreuen lassen. Der Landkreis lehnte das aber unter Hinweis auf den Friedhofszwang ab, worauf der Kläger die Verwaltungsgerichte einschaltete. Aber auch dort stieß sein Begehren auf wenig Verständnis.

Die Richter des OVG entschieden schließlich, dass das Verbot rechtens sei. Sie argumentierten mit der Scheu vieler Menschen vor dem Tod und der Gefahr einer allgegenwärtigen Konfrontation damit, die es zu verhindern gelte. Der Einzelne müsse hier deshalb in Kauf nehmen, in seinen Freiheiten eingeschränkt zu werden. Ein privater Bestattungsplatz könne nur ausnahmsweise bei Vorliegen eines berechtigten Interesses genehmigt werden.

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