Prozesskosten können Erbschaftsteuer mindern

Düsseldorf · Wie Sie Streit ums Erbe moderieren.

Düsseldorf (dpa) Erben, die einen Rechtsstreit um den Nachlass führen, dürfen Prozesskosten als Nachlassverbindlichkeiten geltend machen, urteilte das Finanzgericht Düsseldorf (Az.: 4 K 509/16). Die Folge für Erben: "Damit lässt sich die Erbschaftsteuer verringern", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Generell gilt: Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Abwicklung, Verteilung und Regelung des Erbes stehen, können als Nachlassverbindlichkeiten von der Erbschaftsteuer abgezogen werden. Das bedeutet: Der Prozess muss in unmittelbarem Zusammenhang zum Erbe stehen, damit die Prozesskosten als Nachlassverbindlichkeit akzeptiert werden. Der Ausgang des Rechtsstreits ist für den Steuerabzug unerheblich. Prozesskosten können auch steuerlich geltend gemacht werden, wenn der zivilrechtliche Streit erfolglos ist.
Auch wenn das Finanzamt gegen das Düsseldorfer Urteil Revision eingelegt hat, sollten Erben Prozesskosten geltend machen. Zur Begründung kann auf das Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof (Az.: II R 6/17) verwiesen werden. Der eigene Steuerfall bleibt dann bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs offen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort