Putzen als Ehrenamt?

Schätzungsweise eine Million Menschen engagiert sich in Rheinland-Pfalz in einem Ehrenamt. Ordentlich zu tun hatten deshalb die vier Experten, die die Anrufer bei unserer Telefonaktion zum Thema "Steuervorteile für Ehrenamtliche" berieten.

Trier. (fgg) Vor allem zur Geltendmachung der 2007 neu strukturierten "Ehrenamtspauschale" und der "Übungsleiterpauschale" hatten die TV-Leser Fragen.

Ich bin erste Vorsitzende eines Chores und leiste viel organisatorische Arbeit. Laut Satzung darf der Verein aber keine Vergütung zahlen. Kann ich trotzdem eine Steuererleichterung wie die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen?

Jennifer Thiesen, Finanzamt Trier: "Leider nein. Voraussetzung für Inanspruchnahme des Freibetrages von 500 Euro ist, dass auch wirklich Gelder fließen."

Alwin Kort, Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz: "Eine Möglichkeit bestünde darin, dass der Verein 500 Euro als Aufwandsentschädigung zahlt, die dann wieder dem Verein gespendet werden kann, wodurch der ehrenamtlich Tätige seine Steuerlast senken kann. "

Ich bin Geschäftsführer eines Vereins und bekomme monatlich 250 Euro, die der Verein als geringfügige Tätigkeit abrechnet. Muss ich darauf Steuern zahlen?

Christian Rech, Steuerberaterverband Rheinland-Pfalz: "Nein, allerdings zahlt hier der Verein pauschal Abgaben, da es sich ja um einen regulären 400-Euro-Job handelt. Es wäre für den Verein sinnvoller, zunächst der Ehrenamtspauschale entsprechend 500 Euro zu zahlen und nur den Rest als Nebenjob abzurechnen."

Unser Fußballverein will für die Vereinsgaststätte eine Putzfrau einstellen. Kann die auch die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen?

Martin von der Lahr, Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz: "Eher nicht, da die Pauschale nicht geltend gemacht werden kann im gewerblichen Bereich des Vereins, wo Leistungen erbracht werden, die nicht originär dem Vereinszweck zugeordnet werden können."

Ich bin als VHS-Dozent tätig, zudem erhalte ich von einem gemeinnützigen Verein satzungsgemäß 600 Euro jährlich fürs Ehrenamt. Kann ich denn beide Pauschalen geltend machen?

Martin von der Lahr: "Ja. Für die Dozententätigkeit können Sie als Übungsleiter 2100 Euro steuerfrei behalten. Aber selbst wenn Sie diesen Betrag nicht erhalten, werden von der Vereinsvergütung 100 Euro zu versteuern sein: Die Freibeträge können nicht einfach übertragen werden, und die Ehrenamtspauschale deckt ja nur 500 Euro ab."

Ehrenamtspauschale:

Extra Ehrenamtspauschale: Wer in Vereinen, Verbänden oder öffentlichen Einrichtungen nebenberuflich tätig ist, darf pro Jahr bis zu 500 Euro verdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Übungsleiterpauschale: Um als Übungsleiter von der sogenannten Pauschale zu profitieren, muss man nicht unbedingt Trainer in einem Sportverein sein: Auch Ausbilder, Dozenten, Erzieher, Künstler oder Pfleger sind in vielen Fällen steuerfrei: Der Freibetrag beläuft sich auf 2100 Euro pro Jahr.

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