Raus aus dem PKW-Tarif

Motorisierte Sport-Dreiräder (Trikes) und Quads werden nicht mehr wie Personenwagen behandelt. Grund: Es gibt kein anerkanntes Verfahren, um den CO{-2}-Ausstoß dieser Fahrzeuge zu ermitteln.

Mainz. (red) Seit 1. Juli gelten für sogenannte Trikes und Quads neue KFZ-Steuertarife. Bislang wurden diese dreirädrigen und leichten vierrädrigen Kraftfahrzeuge, so die offizielle gesetzliche Bezeichnung, wie PKW behandelt. Da aber seit 1. Juli vergangenen Jahres für neu zugelassene PKW die KFZ-Steuer nach dem CO{-2}-Ausstoß berechnet wird und für Trikes und Quads keine CO{-2}-Werte in anerkannten Verfahren ermittelt werden können, bilden sie künftig eine eigenständige Fahrzeuggruppe.

Die Steuer wird nach dem Hubraum und den Schadstoffemissionen (EU-Abgasstufen) bemessen. Sie beträgt je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum für Fahrzeuge mit den Schlüsselnummern 09 und 10 bei Benzinmotoren 21,07 Euro und 33,29 Euro bei Dieselmotoren; für Fahrzeuge mit den Schlüsselnummern 06, 07 und 08 bei Benzinmotoren 25,36 Euro und 37,58 Euro bei Dieselmotoren. Die jeweilige Schlüsselnummer ergibt sich dabei aus den Fahrzeugzulassungspapieren (Eintragung im Feld "Schlüsselnummer zu 1" im bisherigen Fahrzeugschein oder -brief und in Zeile 14, unter 14.1 in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I oder II, wobei die beiden letzten Ziffern der dort eingetragenen Zahlenfolge entscheidend sind.

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